Unten werden die Haupthinweise bei Schlepperführung mit angekuppeltem Mähwerk
aufgelistet.
• Transport auf öffentlichen Straßen und außerhalb der Felder muss immer mit
angehobener Maschine stattfinden.
• Vor Beginn einer Fahrt ist sicherzustellen, dass keine Dritten sich in der direkten Nähe
des Mähwerks und Schleppers befinden, insbesondere Kinder. Für ausreichende
Sichtweite sorgen.
• Feststellen, dass das Mähwerk korrekt an Schlepper angekuppelt wurde und die
Teleskop-Gelenkwelle richtig gesichert ist.
• Die zulässige Konstruktions- und verkehrsbedingte Geschwindigkeit darf nicht
überschritten werden. Die Fahrtgeschwindigkeit soll den Verkehrsbedingungen
angepasst werden.
ACHTUNG
Es ist verboten, auf öffentlichen Straßen mit einem defekten Brems-, Beleuchtungs-,
oder Blinkleuchtensystem zu fahren.
• Die Fahrtgeschwindigkeit ist entsprechend vor den Kurven, auf Unebenheiten oder
Geländeneigungen zu verringern.
• Verhalten des Mähwerks und Schleppers während der Fahrt auf einem ungeraden
Boden kontrollieren und die Geschwindigkeit den Gelände- und Verkehrsbedingungen
anpassen.
ACHTUNG
Vor dem Fahrtbeginn des Mähwerks ist zu prüfen, ob:
•
die Bolzen, die das Mähwerk mit dem Schlepper verbinden, entsprechend gesichert
sind,
•
die Klinke korrekt verriegelt ist.
Transport des Mähwerks mit einem geöffneten Hydraulikventil ist verboten.
Bei Fahrt mit der vorne montierten Maschine ist zu beachten, dass Einfahren mit Rädern
des Schleppers in eine Senkung im Boden verursachen kann, dass die Bewegungen der
Maschine gegenteilig zu Bewegungen des Schleppers sein können.
4.10