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Garantiebedingungen - Tactic TTX300 Bedienungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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GARANTIEBEDINGUNGEN

I. Inhalt der Garantiebedingung
Die Revell GmbH („Revell"), Bünde, übernimmt ge-genüber Verbrauchern (§ 13 BGB) für Revell-Produkte, zusätzlich zur
gesetzlichen Gewährleistung, die dem Verbraucher gegenüber seinem Verkäufer zusteht, diese Hersteller-Garantie.
Revell garantiert Verbrauchern, dass ihre Produkte frei von Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern sind.
Maßgeblich ist hierbei der Stand von Wissenschaft und Technik zum Herstellungszeitpunkt. Das Produkt muss den Fehler,
der den Schaden verursacht hat, bereits zu diesem Zeitpunkt aufgewiesen haben. Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden
oder aus Produkthaftung bestehen nur nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Sollten sich Mängel an Material oder Verarbeitung an einem von Revell in der Bundesrepublik Deutschland vertriebenen, durch
einen Verbraucher erworbenen Gegenstand zeigen, übernimmt Revell im nachste-henden Umfang die Mängelbeseitigung
für den Ge-genstand. Diese Garantie lässt die gesetzlichen oder vertraglich eingeräumten Mängelansprüche und -rechte des
Verbrauchers aus dem Kaufvertrag ge-genüber seinem Verkäufer (Händler) unberührt.
II. Umfang der Garantieleistung
Im Garantiefall leisten wir nach unserer Wahl Reparatur oder Ersatz der mangelbehafteten Ware. Weiter-gehende Ansprüche,
insbesondere Ansprüche auf Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit dem Mangel (z.B. Ein-/Ausbaukosten) und der
Ersatz von Folgeschäden sind – soweit gesetzlich zugelassen – ausgeschlossen. Ansprüche aus gesetzlichen Rege-lungen,
insbesondere nach dem Produkthaftungsge-setz, werden hierdurch nicht berührt.
III. Voraussetzung der Garantieleistung
Der Verbraucher hat den Garantieanspruch schriftlich unter Beifügung des Originals des Kaufbelegs (z.B. Rechnung,
Quittung, Lieferschein) und dieser Garan-tiekarte geltend zu machen. Er hat zudem die defekte Ware auf seine Kosten an die
folgende Adresse einzu-senden.
Service-Abteilung Revell GmbH - Henschelstr. 20-30, 32257 Bünde, Germany
Tel: 05223-965144 (nur für Deutschland) - Email: service@hobbico.de
Der Verbraucher soll dabei den Material- oder Verar-beitungsfehler oder die Symptome des Fehlers so konkret benennen,
dass eine Überprüfung der Garan-tiepflicht seitens Revell möglich wird. Der Transport des Gegenstandes vom Verbraucher zu
Revell als auch der Rücktransport erfolgt auf Gefahr des Verbrauchers.
IV. Nichteingreifen der Garantie
Rechte aus dieser Garantie kann der Verbraucher nicht geltend machen, wenn die Beeinträchtigung der Brauchbarkeit
des Gegenstandes auf natürlicher Abnutzung, Einsatz unter Wettbewerbsbedingungen, unsachgemäßer Verwendung
(einschließlich Einbau) oder Einwirkung von außen beruht. Die Einhaltung der Montage- und Betriebsanleitung im
Zusammenhang mit dem Modell sowie die Installation, der Betrieb, die Verwendung und Wartung der mit dem Modell
zu-sammenhängenden Komponenten können von Revell nicht überwacht werden. Daher übernimmt Revell keinerlei
Haftung aus dieser Garantie für Verluste, Schäden oder Kosten, die sich aus dem fehlerhaften Betrieb, aus fehlerhaftem
Verhalten bzw. in irgendeiner Weise mit dem Vorgenannten zusam-menhängend ergeben. Soweit vom Gesetzgeber nicht
zwingend vorgeschrieben, ist die Verpflichtung von Revell zur Leistung von Schadensersatz, aus welchem Grund auch
immer ausgeschlossen (inkl. Per-sonenschäden, Tod, Beschädigung von Gebäuden sowie auch Schäden durch Umsatz-
oder Geschäfts-verlust, durch Geschäftsunterbrechung oder andere indirekte oder direkte Folgeschäden), die von dem
unsachgemäßen Einsatz des Modells herrühren.
V. Gültigkeitsdauer
Diese Garantie gilt für eine Frist von 2 Jahren ab Kauf des Gerätes durch den Verbraucher bei einem Händler in der
Bundesrepublik Deutschland (Kaufdatum). Werden Mängel nach Ablauf dieser Frist angezeigt oder die zur Geltendmachung
von Mängeln nach dieser Garantie geforderten Nachweise oder Doku-mente erst nach Ablauf der Frist vorgelegt, so stehen
dem Verbraucher keine Rechte oder Ansprüche aus dieser Garantie zu. Die Garantiefrist verlängert sich nicht aufgrund der
Gewährung von Leistungen im Rahmen dieser Garantie, insbesondere nicht bei Re-paratur oder Ersatz. Die Garantiefrist
beginnt in diesen Fällen auch nicht neu zu laufen.
VI. Verjährung
Soweit Revell einen innerhalb der Frist ordnungsge-mäß geltend gemachten Anspruch aus dieser Garantie nicht anerkennt,
verjähren sämtliche Ansprüche aus dieser Garantie in 6 Monaten vom Zeitpunkt der Geltendmachung an, jedoch nicht vor
Ende der Frist.
VII. Anwendbares Recht
Auf diese Garantie findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Normen des Internationa-len Privatrechts
sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Erfüllungsort für die Ver-pflichtungen aus dieser Garantie ist Bünde,
Deutsch-land. Soweit zulässig ist Gerichtsstand Bielefeld, Deutschland.
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