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Konformitätserklärung - Hammer D3 Bedienungsanleitung

Langlochbohrmaschine
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3 Konformitätserklärung
Hersteller:
Hiermit erklären wir, dass die nachfolgend bezeichnete Maschine aufgrund ihrer Konzeption, Konstruktion und Bauart
in der von uns in Verkehr gebrachten Ausführung den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der
EG-Maschinenrichtlinie entspricht.
Produktbezeichnung:
Fabrikat:
Typenbezeichnung:
Folgende EG-Richtlinien wurden angewandt:
Folgende harmonisierte Normen wurden angewandt:
Gemeldete Stelle:
Diese EG-Konformitätserklärung ist nur dann gültig, wenn auf der Maschine das CE-Kennzeichen angebraucht ist.
Ein nicht mit uns abgestimmter Umbau oder Änderungen an der Maschine bedeuted den sofortigen Verlust der
Gültigkeit dieser Erklärung.
Hall in Tirol, 07.08.2006
12
EG-Konformitätserklärung
nach Maschinenrichtlinie 98/37/EG i.d. Fassung 98/79/EG
FELDER
KR-Felder-Str. 1
A-6060 Hall in Tirol
Langlochbohrmaschine
HAMMER
D3
98/37/EG
- Maschinenrichtlinie
73/23/EWG
- Niederspannungsrichtlinie
89/336/EWG
- EMV-Richtlinie
EN 292-1
EN 50081-2 (01.92)
EN 292-2
EN 50082-2 (03.95)
EN 60204
ISO 7960
Prüf- und Zertifizierungsstelle im BG-Prüfzert
Fachausschuss Holz
Vollmoellerstraße 11
D-70563 Stuttgart
Nr. 0392
Johann Felder, Geschäftsführer
Langlochbohrmaschine
D3
Konformitätserklärung

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