INCASE 3.0
Betriebsanleitung
2.3. Betriebszeiten
Die maximal zulässige Betriebszeit beträgt 10 Jahre!
Voraussetzung ist allerdings, daß das Gerät entsprechend den Vorschriften gewartet wurde.
Eine Verlängerung der Betriebsdauer um jeweils ein Jahr – insgesamt allerdings nur 3 Jahre –
nach Ablauf der 10 Jahre ist möglich. Sie wird im Rahmen einer Nachprüfung, wenn die
Voraussetzungen für eine Verlängerung vorliegen, erteilt.
Als Voraussetzung wird angesehen, daß sich das Gerät in einwandfreiem Zustand befindet,
daß das Betriebs- und Packnachweisheft vorliegt und daß die erforderlichen Wartungsarbeiten
regelmäßig durchgeführt wurden. Diese Nachprüfung ist vom Hersteller durchzuführen.
3. Betriebsverfahren
3.1. Wirkungsweise
Bei diesen Rettungsgeräten handelt es sich um Mittelleinen-Fallschirme, sie in einen Wurf- und
in einen Außencontainer verpackt sind.
Beim Eintreten der Flugunfähigkeit oder einem unkontrollierbaren Flugzustand greift der Pilot
mit einer Hand an den Griff des Rettungssystemes, reißt den Außencontainer durch das Lösen
des Verschlusssystems mit Hilfe des Rettungssystemgriffes auf. Dann wirf er den
Rettungsfallschirm mit seinem Wurfcontainer (auch Innencontainer genannt), wenn möglich,
kontrolliert fort. Dabei darf sich das Bündel nicht mit dem Gleitschirm verheddern, damit die
Entfaltung der Kappe nicht beeinträchtigt wird. Hat sich der noch geschlossene Wurfcontainer
um die Länge der Tragegurte und Fangleinen vom Einhängepunkt entfernt, wird durch den
auftretenden Zug der Wurfcontainer geöffnet. Durch den Staudruck wird die Kappe von der
Basis ausgehend zum Scheitel geöffnet.
Um Verletzungsgefahr möglichst gering zu halten ist die Landefalltechnik der Fallschirmspringer
(kontrollierte seitliche Abrollbewegung) anzuwenden.
Die Wurftechnik sollte z.B. in einer Turnhalle aufgehängt an einem längeren Seil (an welchem
Pendelbewegungen und Drehungen simuliert werden können) trainiert werden. Das Training
sollte am besten mit der vollständigen Ausrüstung durchgeführt werden (Helm, Handschuhe
und Overall), denn nur so ist die Trainingssituation nahe an der Realität.
3.2. Kontrolle
Vor dem Packen des Fallschirms ist dieser vom Packer zu kontrollieren. Wurde der Fallschirm
für eine Rettung geöffnet, so ist er einer Nachprüfung zu unterziehen. Soll ein Rettungsschirm
neu gepackt werden, ist eine Auslösekontrolle durchzuführen. Durch diese Funktionskontrolle
auf dem Packtisch wird dem Packer die Betriebssicherheit des Systems bestätigt. Werden bei
einer Kontrolle des Fallschirms Schäden festgestellt, die die Lufttüchtigkeit des Gerätes
beeinträchtigen, so ist der Fallschirm zur Reparatur an den Hersteller einzusenden. Dies gilt
auch für Schäden, deren Auswirkung auf die Lufttüchtigkeit des Gerätes nicht eindeutig
bestimmt werden kann.
3.3. Pack- und Prüftermine
Das Rettungsgerät ist grundsätzlich nach jeder Rettungsöffnung zur Kontrolle und zum
Neupacken an den Hersteller einzuschicken.
Geräte im gepackten Zustand sind alle 6 Monate zu öffnen, zu lüften und nach durchgeführter
Kontrolle neu zu Packen.
Turnpoint fastline GmbH, Edlingerstr. 68, 83071 Stephanskirchen / Baierbach,
(Rev. 1.3 - 18.08.2009)
tel: +49 (0)8036 9088261, www.turnpoint.de
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