8/0 - ENTSORGUNG UND UMWELTSCHUTZ
ENTSORGUNG UND VERSCHROTTUNG DER SCHEUERSAUGMASCHINE
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ZUR INFORMATION DER BENÜTZER
ACHTUNG !
Im Sinne des § 13 des Gesetzesdekretes vom 25. Juli 2005, Abs. 151, „Umsetzung der
Richtlinien 2002/95/CE, 2002/96/CE und 2003/108/CE bezüglich der Reduktion von
gefährlichen Substanzen bei elektrischen und elektronischen Geräten sowie der
Abfallentsorgung" informieren wir die Benützer, dass folgendes Symbol eines
Containers,
welches am Gerät angebracht ist, anzeigt, dass das Produkt am Ende seiner
Lebensdauer getrennt von den anderen Abfallprodukten gesammelt werden muss.
Die getrennte Sammlung des gegenständlichen, ans Ende seiner Lebenszeit gelangten
Geräts wird vom Hersteller organisiert und administriert. Der Benützer, der dieses Gerät
entsorgen möchte, muss sich daher an den Hersteller wenden und jenes System
anwenden, das dieser für die getrennte Sammlung der an das Ende ihrer Lebensdauer
gelangten Gerätekomponenten verwendet.
Eine adäquate Abfalltrennung für die anschließende Durchführung einer
umweltschonenden Behandlung und Entsorgung des für das Recycling aufbereiteten
Geräts trägt dazu bei, negative Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt zu vermeiden
und begünstigt die Wiederverwendung und /oder das Recycling von Materialien, aus
denen das Gerät besteht.
Eine missbräuchliche Entsorgung des Produktes von Seiten des Besitzers wird mit den
von den geltenden Gesetzen vorgesehenen Verwaltungsstrafen geahndet.
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