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Gewährleistung - GoE Elektroroller Classic 48V Silikon-Gel Bedienungsanleitung

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Gewährleistung
1.
Es wird eine dem Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des Rollers in
Werkstoff und Herstellung für 24 Monate ab dem Datum der Übergabe des Rollers
gewährt. Für die im Roller enthaltenen Akkus und unmittelbar im Zusammenhang
damit stehenden Komponenten beträgt die Gewährleistung 12 Monate ab dem
Datum der Übergabe des Rollers. Die Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung
erfolgt nach unserer Wahl durch Instandsetzung des Rollers. Im Zuge der
Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung werden nur die Teile ersetzt, die einen
Fehler im Werkstoff oder in der Werksarbeit aufweisen und die – trotz
sachgerechter Behandlung des Rollers – zwangsläufig beschädigten Teile.
Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
2.
Bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch gehen die Kosten des Versandes und
die Kosten des Aus- und Einbaues zu unseren Lasten. Durch Vorlage der
Kaufquittung und der abgestempelten Gewährleistungs-Karte ist der
Gewährleistungsanspruch nachzuweisen.
3.
Wenn der Roller von Dritten oder durch Einbau fremder Teile verändert worden ist
bzw. eingetretene Mängel in ursprünglichem Zusammenhang mit der
Veränderung stehen, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Ferner erlischt der
Gewährleistungsanspruch, wenn die Vorschriften über die Behandlung des
Rollers (Bedienungsanleitung) nicht befolgt und die vorgesehenen
Wartungsdienste gemäß wartungsplan nicht ordnungsgemäß durchgeführt
worden sind.
4.
Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, die zurückzuführen sind
auf:
natürlichen Verschleiß und Überlastung wie z. B. Glühlampen, Glas,
Sicherungen, Reifen, Bremsbeläge, Züge, Bremsleitungen.
Schäden an den Akkus, welche durch Tiefentladung oder falsche
Lagerung verursacht wurden.
natürlichen Verschleiß und Überlastung wie z. B. Glühlampen, Glas,
Sicherungen, Reifen, Bremsbeläge, Züge, Bremsleitungen.
Schäden an den Akkus, welche durch Tiefentladung oder falsche
Lagerung verursacht wurden
Schäden, die durch Unfall, falsche Bedienung, Nichtbeachtung der
Hinweise in der Bedienungsanleitung, durch unsachgemäße Lagerung
oder durch Einsatz bei Sportveranstaltungen entstanden sind.
wenn von fremder Seite Teile eingebaut wurden oder der Benutzer sich
selbst bemüht hat Schaden zu beheben.
wenn keine Original-Ersatzteile eingebaut wurden.
Schäden, die durch Steinschlag, Hagel, Streusalz, Industrieabgase,
mangelnde Pflege, ungeeignete Pflegemittel usw. entstanden sind.
Nicht unter die Gewährleistung fallen Kosten für Wartungs-, Überprüfungs-
und Säuberungsarbeiten.
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I.
Es können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden für
Mängel, die im ursächlichen Zusammenhang mit der nicht oder nicht
termingerecht ausgeführten Wartung stehen.
II.
Der Anspruch auf Gewährleistung berechtigt den Kunden nur, die
Beseitigung des Mangels zu verlangen. Ansprüche auf Wandelung oder
Minderung gelten erst nach Fehlschlägen der Nachbesserung.
III.
Die Prüfung und Entscheidung über einen Gewährleistungsanspruch obliegt
dem Hersteller.
IV.
Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens wird nicht gewährt.
5.
Gewährleistungsansprüche werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich nach
Feststellung eines Mangels in einer GoE Zweirad-Servicestelle erhoben werden.
6.
Durch eine ausgeführte Gewährleistung wird die in Ziffer 1. genannte
Gewährleistungsdauer weder erneuert noch verlängert.
7.
Die Gewährleistungsbedingungen gelten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und
soweit Sie nicht im Widerspruch mit den jeweiligen gesetzlichen Regelungen stehen in
den Ländern der EU und in der Schweiz.
8.
Sofern einige hier getroffenen Regelungen durch gesetzliche Regelungen ungültig sind,
bleiben die restlichen Regelungen davon unberührt.
9.
Andere als die vorstehend aufgeführten Abmachungen sind nur dann gültig, wenn sie
vom Hersteller schriftlich bestätigt sind.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nürnberg.

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