Garantie
Was deckt diese Haftung ab? Invention Works B.V., seine maß-
geblichen Tochterunternehmen (nachfolgend Invention Works
B.V.) oder der autorisierte Händler, bei dem Sie Ihr Skinera™
-Produkt erworben haben (nachfolgend: das Gerät), wird das
Gerät reparieren oder ersetzen, sollten sich innerhalb des Ge-
währleitungszeitraumes wesentliche durch Invention Works B.V.
verursachte Schäden an dem Gerät selbst oder während seines
Betriebs zeigen.
Wer hat aufgrund dieses Garantiescheines einen Anspruch auf
Gewährleistung? Nur Sie, der Erstkäufer des Gerätes, der das
Gerät entweder von Invention Works B.V. oder bei einem durch
Home Skinovation autorisierten Händler erworben hat, haben
einen Anspruch auf die im Garantieschein angegebene Gewähr-
leistung. Um die Gewährleistung in Anspruch nehmen zu können,
müssen Sie einen Nachweis darüber vorlegen, dass Sie der Erst-
käufer des Gerätes sind. Dies geschieht durch Vorlage des Ori-
ginalkaufbeleges für das Gerät. Es handelt sich hierbei nicht um
eine internationale Garantie. Die Garantie gilt ausschließlich in
dem Land, in dem sich der von Invention Works B.V. autorisierte
Händler oder das Invention Works B.V.-Unternehmen befinden,
von dem Sie das Gerät erworben haben.
Über welchen Zeitraum ist die Garantie gültig? Durch die Ga-
rantie sind Reparaturanfragen abgedeckt, die innerhalb eines (1)
Jahres ab Ersterwerb des Gerätes eingehen. Reparaturanfragen,
die später als ein (1) Jahr ab Kaufdatum eingehen, sind nicht
durch diesen Garantieschein abgedeckt. Reparaturanfragen hin-
sichtlich eines bereits reparierten oder ausgetauschten Gerätes
dürfen nicht später erfolgen als: (a) ein (1) Jahr ab dem Erst-
kaufdatum des Gerätes oder (b) neunzig (90) Tage, nachdem die
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Rücksendung des reparierten oder ausgetauschten Gerätes an
Sie erfolgte; maßgeblich ist das spätere Datum. Befindet sich an
Ihrem Gerät ein Aufkleber, der einen Gewährleistungszeitraum
ausweist, der über den oben angegebenen Zeitraum hinausgeht,
gilt die auf diesem Aufkleber angegebene Zeitspanne. Das Gerät
wird als Teil der Garantieleistung bis zum Ablauf dieses Zeitrau-
mes repariert oder ausgetauscht.
Bei Kauf eines Gerätes innerhalb eines EU-Landes verfügen Sie
gemäß der EU-Richtlinie 1999/44 über ein zusätzliches Jahr, in-
nerhalb dessen Sie Ansprüche wegen Mängeln oder Defekten an
Ihrem Gerätes erheben können, die zum Zeitpunkt des Erwerbs
bereits vorhanden, aber nicht ersichtlich waren, wie von Inven-
tion Works B.V. oder dem autorisierten Händler festgestellt. Um
diese Garantieverlängerung wirksam werden zu lassen, müssen
Sie den entweder den autorisierten Händler kontaktieren, von
dem Sie das Gerät erworben haben oder das örtliche Servicecen-
ter, und den Produktionsfehler sofort melden; dies darf nicht
später als 60 Tage nach Bekanntwerden des Mangels erfolgen.
Wie erhalte ich den Garantie
Wie erhalte ich den Garantie-Service? Für weitere Informa-
tionen bezüglich der Garantieabwicklung steht Ihnen unser
Kundencenter unter kundenservice@inno-essentials.de zur
Verfügung.
Wenn Sie nach Kundenservice fragen, werden Sie möglicherwei-
se gebeten, ein Formular zur Rückgabe des Produkts auszufüllen
und erhalten eine Referenznummer. Sollte es sich um einen
Defekt handeln, der aus welchem Grund auch immer nicht von
der Garantie gedeckt ist, kann Ihnen Invention Works B.V. die
Versand- und Reparaturkosten in Rechnung stellen, wenn Sie ein-
gewilligt haben, das Gerät auf Ihre Kosten reparieren zu lassen.
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