1 Allgemeines
1.1 Warnung vor optischer Strahlung
1.2 Verwendungszweck
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Kennleuchte BKL-LED, Ausführung als Magnetfußbefestigung,
als fest montierte Kennleuchte oder als Aufsteckkennleuchte, ist
für die Verwendung an Fahrzeugen mit einer Bordnetzspannung
von 12 V
bzw. 24 V
DC
Straßenverkehr sind die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Jede darüber hinausgehende Verwendung gilt als nicht bestim-
mungsgemäß. Für Schäden aus nicht bestimmungsgemäßer Ver-
wendung haftet der Hersteller nicht, das Risiko trägt der Betreiber.
1.3 Verpackung
Der Transport geschieht in einer zweckmäßigen Verpackung. Be-
achten Sie die auf der Verpackung angebrachten Bildzeichen.
Transportschäden
Beachten Sie bei Transportschäden unbedingt die Meldefristen, da
sonst die Ersatzpflicht des Transportunternehmens erlischt. Bei
äußerlich nicht sichtbaren Beschädigungen wenden Sie sich bitte
an den Hersteller.
2012 PINTSCH BAMAG Antriebs- und Verkehrstechnik GmbH
©
Tel +49 (0) 2064 / 602-327
.
vorgesehen. Beim Einsatz im öffentlichen
DC
.
Fax +49 (0) 2064 / 602-283
warntechnik@pintschbamag.de
.
Abteilung Warntechnik
Alle optischen Kompo-
nenten sind entspre-
chend DIN EN 62471
mit geringem Risiko
0,2 m
klassifiziert.
Nur kurzzeitig (max. 4
min) bei aufgesetzter
Haube in den Lichtstrahl
der Komponente schau-
en!
Mindestabstand Licht-
quelle zum Auge
0,20 m.
www.pintschbamag.de
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