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Maschinenrichtlinien - go-e ONwheel Benutzerhandbuch

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Maschinenrichtlinien

Anfang 2010 hat die Europäische Kommission bestätigt, dass „Fahrräder mit
Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen
Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit
zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen
einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher, wenn der Fahrer im Treten einhält,
unterbrochen wird" in den Geltungsbereich der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinen-
richtlinie) fallen.
Diese Richtlinie enthält eine Liste der wesentlichen Gesundheits- und Sicherheits-
anforderungen in Verbindung mit der Gestaltung und Konstruktion von Maschinen,
sprich Pedelecs. Fahrzeuge dürfen nur in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb
genommen werden, wenn sie diesen Anforderungen entsprechen.
Da der ONwheel eine unvollständige Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie
2006/42/EG darstellt, liegt es in der Verantwortung des Fahrradbetreibers darauf
zu achten, dass die Maschinenrichtlinien nach DIN EN 15194 beim Einbau in das
Fahrrad und bei der Verwendung des elektrisch betriebenen Fahrrades eingehalten
werden.
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