Servicetechniker:
Der
Servicetechniker
„Anlage/Gerät". Er sorgt dafür, dass die Anlage/Gerät jederzeit in einem technisch
einwandfreien, sicheren und funktionstüchtigen Zustand ist.
2.2.6 ALLGEMEINE SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
Beachten Sie die folgenden allg. Sicherheitsbestimmungen:
Befolgen Sie die Instruktion dieser Betriebsanleitung.
Beachten Sie zusätzlich zur Betriebsanleitung die gesetzlichen Auflagen und
Bestimmungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz der Länder, in denen
Sie die Anlage betreiben.
Nehmen Sie ohne schriftliche Einwilligung des Herstellers keine Veränderungen
an der Anlage/Gerät vor.
Für Reparaturen dürfen nur Originalersatzteile verwendet werden.
Vor jedem Eingriff an der Anlage/Gerät muss sichergestellt werden, dass die
Stromzufuhr ausgeschaltet ist.
Nach jedem Eingriff an der Anlage/Gerät (Wartung, Reparatur etc.) ist vom
„Servicetechniker" ein Testlauf durchzuführen.
Je nach Aufstellungsort ist unter Umständen ein Gehörschutz zu tragen, wenn
man sich längere Zeit bei der Anlage/Gerät aufhält.
2.3 RESTGEFAHREN
Bei
vorschriftsgemässem
Restgefahren.
Restgefahr
Verschütten von heissem/
aggressivem Fluid über die Haut.
BA POLYVISC FV deutsch / Ausgabe 1.1 / 04.03.09
trägt
die
Verantwortung
Umgang
mit
dem
Abhilfe
Sorgfältiges Arbeiten
für
den
Gefahrenbereich
Gerät
bestehen
nur
wenige
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