2.2.2 SACHWIDRIGE VERWENDUNG
Jede andere als die „bestimmungsgemässe Verwendung" ohne schriftliche
Einwilligung des Herstellers oder der Betrieb ausserhalb der technischen
Einsatzgrenzen, gilt als sachwidrig.
2.2.3 BENUTZERROLLEN
Zur Gewährleistung der Sicherheit stellen wir Anforderungen an die Benutzer der
Geräte, die unbedingt einzuhalten sind. Nur Personen, die den Anforderungen
genügen, sind berechtigt, mit den Geräten zu arbeiten.
Als Benutzer bezeichnen wir alle Personen, die mit den Geräten arbeiten. Da die
Anforderungen an diese Benutzer stark von ihrer Tätigkeit abhängen, unterscheiden
wir folgende Benutzerrollen:
Vertragspartner:
Der Hersteller kann den Vertragspartner beim Erwerb des Gerätes rechtlich zu
Auflagen verpflichten. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die bestimmungsgemässe
Verwendung dieses Gerätes sicherzustellen.
Betreiber:
Der Betreiber führt das Gerät seiner bestimmungsgemässen Verwendung zu und
autorisiert Personen, die zur Arbeit am Gerät in einer der definierten Benutzerrollen
berechtigt sind. Ihm obliegt auch die Pflicht zur Instruktion der Benutzer.
Anmerkung:
Vertragspartner und Betreiber können die gleiche Person sein.
Servicetechniker:
Der Servicetechniker ist Mitarbeiter des Betreibers und betreut das Gerät im
Sonderbetrieb. Er ist eine Fachkraft mit mechanischer-, elektrischer- und
elektronischer Berufsausbildung. Der Servicetechniker übernimmt die Inbetrieb- und
Ausserbetriebsetzung, sowie die Wartung und Reparatur der Anlage. Er muss
entsprechend geschult sein, um die anfallenden Wartungsarbeiten durchführen zu
können.
Bediener:
Der Bediener schaltet das Gerät ein und aus. Bei Alarmmeldungen benachrichtigt er
den Servicetechniker.
BA POLYVISC FV deutsch / Ausgabe 1.1 / 04.03.09
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