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Gewährleistung - cpm PK30E Bedienungsanleitung

Benz gartenhäcksler
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04 Bedienungsanleitung CPM-Benz m. Eingreifschutz BR250021016 VZBR250D10
Gewährleistungsbedingungen
1. Alle diejenigen Teile werden unentgeltlich und
nach billigem Ermessen ersetzt, die sich
infolge eines vor Versand ab Werk liegenden
Umstandes - insbesondere wegen fehlerhafter
Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter
Ausführung - als unbrauchbar oder in ihrer
Brauchbarkeit erheblich eingeschränkt herausstellen.
Von dieser Garantie sind folgende Teile ausgeschlossen:
- Verschleißteile (Reifen, etc.)
- Betriebsstoffe (Öl etc.)
- nachträglich eingebaute Fremdteile
- Dichtungen
- nachgeschliffene Messer
- Lackschäden
Bei wesentlichen Fremderzeugnissen (z. B. Motor,
Achsen und Zugvorrichtung) ist die Garantie
auf die Abtretung etwaiger
Gewährleistungsansprüche der Firma
CPMaschinenbau AG gegen den
Hersteller des Fremderzeugnisses beschränkt.
2. In folgenden Fällen sind Garantieleistungen
ausgeschlossen:
- Nichtbeachtung der Betriebsanleitung,
ungeeignete oder unsachgemäße
Verwendung, fehlerhafte Montage (durch
dritte), fehlerhafte natürliche Abnutzung,
fehlerhafte oder nachlässige Behandlung -
insbesondere übermäßige Beanspruchung -,
ungeeignete Betriebsmittel,
Austauschwerkstoffe, chemische,
elektrochemische oder elektrische
Einflüsse, soweit sie nicht auf ein Verschulden
der Firma CPMaschinenbau AG
zurückzuführen sind.
- Einbau von Ersatzteilen, die nicht Original
Ersatzteile der Firma CPMaschinenbau AG
sind oder handelsübliche Teile, die nicht der
vorgeschriebenen Qualität und
Dimensionierung entsprechen.
- Wenn der Kunde wesentliche Teile
selbst beigestellt hat oder der Schaden
aus dem Zusammenwirken mit
ungeeigneten, vom Kunde beigestellten
Erzeugnissen entsteht.
- Bei vom Kunden oder einem Dritten ohne
vorherige Genehmigung der Firma
CPMaschinenbau AG vorgenommenen
Änderungen oder
lnstandsetzungsarbeiten sowie
Verletzungen von Siegelmarken.
- Garantieleistungen sind
ausgeschlossen, wenn die
als Garantiefälle eingereichten Bauteile
geöffnet oder zerlegt sind und aus
diesem Grunde das Vorliegen eines
Garantiefalles nicht mehr nachweisbar
ist.
3.Darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere auf
Schadensersatz wegen Nutzungsausfall und andere
Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen.
Produkthaftungsansprüche bleiben von diesem
Ausschluss unberührt.
4. Die Gewährleistung gilt für eine Frist von 12
Monaten für Gewerbebetriebe und von 24
Monaten für Privatkunden ab Auslieferung an
Monate vergangen sind oder die Maschine
mehr als 1000 Betriebsstunden geleistet hat.
Für ausgetauschteTeile gilt eine
Gewährleistungsfrist von 6 Monaten ab dem
Tag der Rückgabe der Maschine an den
Kunden, mindestens aber bis zum Ablauf der
ursprünglichen Gewährleistungsfristen gemäß
dem vorangegangenen Absatz.
5. Voraussetzung für die Garantie ist, dass die
,,Gewährleistungskarte" binnen eines Monats
nach Auslieferung der Maschine an den
Kunden vollständig ausgefüllt nebst Kopie der
Rechnung an die Firma CPMaschinenbau AG
übersandt wird. Geschieht dies nicht oder nicht
rechtzeitig, sind Garantieleistungen
ausgeschlossen. Bedient sich der Kunde bei
der Übersendung der Gewährleistungskarte der
Leistung des Vertragshändlers, so trägt der
Kunde das Risiko einer verspäteten oder
unterlassenen Übermittlung der
Gewährleistungskarte.
6. Garantieansprüche stehen nur dem
Ersterwerber
(Verbraucher) zu und sind nicht abtretbar.
7. Bei Vorliegen eines Mangels ist dieser
unverzüglich der nächstgelegenen autorisierten
Kundendienstwerkstatt oder der CPMaschinenbau AG
schriftlich anzuzeigen.
8. Die Garantieabwicklung findet ausschließlich
über die autorisierten Kundendienstwerkstätten
der Firma CPMaschinenbau AG statt.
Die fehlerhafte
Maschine ist der nächstgelegenen
Kundendienstwerkstatt zur Durchführung der
Garantiearbeiten zur Verfügung zu stellen. Der
Kunde hat der Kundendienstwerkstatt bzw. der
Firma CPMaschinenbau AG die zur
Durchführung der Garantiearbeiten
erforderliche Zeit und Gelegenheit zu
gewähren.
9. Von den durch die Ausbesserungen
bzw.
Ersatzlieferungen entstehenden
Kosten
trägt die Firma CPMaschinenbau AG
- soweit sich die Beanstandung als
berechtigt erweist - die Kosten des
Ersatzteiles und seiner Lieferung
sowie die
Kosten des Ein- und Ausbaus.
Die Transportkosten der Maschine
trägt der Kunde.
10. Ausgetauschte Teile werden
Eigentum der
Firma CPMaschinenbau AG und
sind an sie zu übersenden. Die
Fracht- und Verpackungskosten
trägt der Kunde.
11. Schlussbestimmung
Die Unwirksamkeit einzelner
Vertragsbestandteile bedeutet nicht die
Unwirksamkeit des Vertrages in seiner
Gesamtheit.
23. Mai 2011
Seite 16

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