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XIX INTER 2 Bedienungsanleitung Seite 8

Umfang der Garantie
1. XIX gewährt auf diesen Gleitschirm eine Ga-
rantie von entweder 3 Jahren oder 300 Flug-
stunden, wobei das zuerst Erreichte zur Anwen-
dung kommt. Diese Garantie erstreckt sich auf
Material und Verarbeitungsfehler, soweit sie von
XIX zu vertreten sind.
2. Die Garantie findet Anwendung bei allen
DHV- bzw. AFNOR-zugelassenen Gleitschirmen
von XIX, die im Freizeitsportbereich eingesetzt
werden. Von der Garantie ausgeschlossen sind
Gleitschirme, die zu Schulungs- oder professio-
nellen Flügen benutzt werden. Darüber hinaus
sind folgende Punkte von der Garantie ausge-
schlossen:
a) Farbveränderungen des verwendeten Tuchma-
terials
b) Schäden durch Einflüsse wie bspw. Lösungs-
mittel, Kraftstoffe, Chemikalien, Sand oder Salz-
wasser
c) Beschädigung, die vor, während oder nach dem
Flugbetrieb aufgrund von Unfällen oder Not-
situationen entstehen
d) Schäden aufgrund unsachgemäßen Umgangs
mit dem Gleitschirm
e) Schäden durch höhere Gewalt
XIX GmbH, Arbonerstrasse 6 , CH-9302 Kronbühl
Telefon +41 71 298 02 02, Fax +41 71 298 22 02
Mobile +41 79 422 22 13, www.xix.ch, info@xix.ch
Garantiebedingungen
1. Die vollständig und korrekt ausgefüllte Garan-
tiekarte muß spätestens 14 Tage nach dem Kauf
des Gleitschirmes an XIX abgeschickt werden.
2. Sämtliche durchgeführten Flüge müssen anhand
des Flugbuches inklusive der jeweiligen Flug-
dauer sowie des Fluggebietes lückenlos nach-
weisbar sein.
3. Der Gleitschirm wird entsprechend den von XIX
im Gerätehandbuch und sonstigen Unterlagen
vorgeschriebenen Pflegeanweisungen behan-
delt. Dies schließt insbesondere auch die
sorgfältige Trocknung, Reinigung und Aufbe-
wahrung mit ein.
4. Sämtliche vorgeschriebenen Nachprüfungen
sowie
notwendige
Reparaturen
wurden
ausschließlich bei XIX oder bei ausdrücklich
beauftragten luftfahrttechnischen Betrieben
durchgeführt und ordungsgemäß dokumen-
tiert.
5. Der Gleitschirm muß eindeutig der eingeschick-
ten Garantiekarte zuzuordnen sein.
Servicekontrollblatt
Nach 200 Flügen oder spätestens nach einem Jahr,
muss Dein XIX Gleitschirm, termingerecht von XIX
oder einer autorisierten XIX Servicestelle überprüft
werden. Ansonsten verlieren Typenprüfung und
Garantie ihre Gültigkeit.
Kontrollen werden überall angeboten. Da viele
dieser Stellen für die Durchführung von Jah-
reschecks oder Reparaturen nicht / zu wenig
ausgerüstet sind, empfehlen wir, sich vor dem
Check die XIX Autorisation zeigen zu lassen. Jede
Werkstatt mit genügend Infrastruktur und Know
How, rüsten wir mit allen nötigen Unterlagen und
dem richtigen Material aus um Jahreschecks und/
Modell/Grösse:
1. Überprüfung/Einfliegen (erster Flug)
Wird von der Flugschule/Händler ausgeführt
Datum:
Bemerkungen:
Unterschrift Kontrollstelle:
1. Überprüfung
Datum:
Bemerkungen:
Unterschrift Kontrollstelle:
1. Überprüfung
Datum:
Bemerkungen:
Unterschrift Kontrollstelle:
oder Reparaturen korrekt durchführen zu können.
Ausserperiodische Kontrollen solltest Du vorneh-
men lassen, wenn:
1.) Dein Schirm äusseren mechanischen Ein-
wirkungen ausgesetzt war. (Baumlandungen,
hängen bleiben, ect.)
2.) Du den Schirm entlehnt hattest.
3.) Du kein gutes Gefühl mehr hast.
4.) Du durch häufigen Gebrauch Abnutzung
erkennenkannst.
5.) Du den Schirm verkaufen möchtest (besserer
Wiederverkaufswert).
Seriennummer:
1. Überprüfung
Datum:
Bemerkungen:
Unterschrift Kontrollstelle:
1. Überprüfung
Datum:
Bemerkungen:
Unterschrift Kontrollstelle:
1. Überprüfung
Datum:
Bemerkungen:
Unterschrift Kontrollstelle:
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