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Allgemeine Garantiebedingungen - Caminos Trend Aufstell- Und Bedienungsanleitung

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Allgemeine Garantiebedingungen

Die Firma
übernimmt folgende Garantie:
Wir gewähren zwei Jahre Garantie auf den Korpus, dessen zweckgemäße Werkstoffbeschaffenheit und
Verarbeitung, sowie seine Funktionsfähigkeit gemäß der EN 13240. Die Voraussetzung für die Gewährung des
Garantieanspruches ist, dass die Aufbau- und Bedienungsanleitung sorgfältig beachtet wurde und die auf dem
Typenschild angegebene Leistung eingehalten wurde.
Die Garantie gilt ab dem Datum des Kaufes.
Der Käufer kann die Garantie nur in Anspruch nehmen, wenn er folgende Belege vorlegt:
-
den Kaufbeleg, auf dem das Datum des Kaufes vermerkt ist
-
das Abnahmeprotokoll des Schornsteinfegers
Der Garantiefall ist unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Feststellung der Garantiegeberin oder dem
zuständigen Händler zu melden.
Der Käufer hat die für die Feststellung des Schadens erforderlichen Auskünfte zu erteilen und eine Untersuchung
der beschädigten Teile jederzeit zu gestatten. Ersetzte Teile müssen vom Käufer auf Verlangen zur Verfügung
gestellt werden.
haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die dem Käufer durch Mängel am gekauften Produkt
entstehen oder für Schäden, die bei der Ausführung von Arbeiten im Rahmen der Garantie entstehen.
Die Garantiefrist wird durch die Ausführung von Arbeiten im Rahmen der Garantie nicht verlängert oder erneuert.
Die Garantie wird von der Firma
Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche, auch solche gegen den Händler, von dem das Produkt gekauft wurde,
werden durch diese Garantie weder beschränkt noch ersetzt.
Der
-Kundendienst steht Ihnen auch nach Ablauf der Garantiezeit – gegen Berechnung – jederzeit zur
Verfügung.
behält sich technische und optische Änderungen vor.
Die Garantie ist ausgeschlossen bei:
-
Verschleißteilen
Dieses sind alle feuerberührten Teile, Dichtungen, Oberflächenbeschichtungen/Lack, Thermaxplatten,
Glasscheiben, Heizgasumleitungen und bewegliche Metallteile.
-
Rissen in Thermaxplatten sind kein Grund zur Reklamation oder zum Tausch.
-
Transportschäden, für Transporte die nicht von der Firma
-
Unsachgemäßer Installation, Wartung oder Benutzung
-
Defekten, die durch äußere Einwirkung entstanden sind
-
Bei Nichtvorlage oder Verfälschung des Kaufbeleges bzw. der Bescheinigung des Schornsteinfegers
als Herstellerin des Produktes übernommen. Etwaige gesetzliche
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gemacht wurden

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