B e d ie n u ng sa n l eit ung
w w w . b a r t z - w e r k e . d e
Das Bundesimmissionsschutzgesetz verbietet z. B. folgende Brennstoffe in Ihrem
Kaminofen zu verwenden:
n feuchtes oder mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz
n lackiertes oder kunststoffbeschichtetes Holz
n Feinhackschnitzel
n rinden- oder Spanplattenabfälle
n Kohlengruß
n abfälle
n Papier und Pappe (außer zum anzünden)
Denken Sie daran: Ein Kaminofen ist keine Müllverbrennungsanlage! Deshalb ist das
Verbrennen von jeglichem Müll verboten. Sie schaden sonst der Umwelt und Ihrem
Kaminofen. Verwenden Sie nur gut getrocknetes und geeignetes Holz.
BRENNSTOFFMENGEN
Legen Sie nur die Brennstoffmengen auf, die Sie für Ihren Wärmebedarf tatsächlich benötigen,
so vermeiden Sie unnötige Emissionen.
zum Erreichen der Nennwärmeleistung Ihres Kaminofens benötigen Sie maximal 2-3 Holzschei-
te. Genaue angaben dazu finden Sie im beigefügten Datenblatt „technische Informationen".
Ihr Kaminofen ist eine zeitbrandfeuerstätte. Eine auflage Holz ist – abhängig von der Witte-
rung, dem Schornsteinzug, der Holzqualität und der Stellung der Luftschieber – nach etwa 30
bis 45 Minuten bis auf die Grundglut abgebrannt.
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