7. Bedienung:
7.1 Allgemeine Sicherheitshinweise für die Bedienung von Wintergartenmarkisen
Die Bedienung von Wintergartenmarkisen darf nur von Personen durchgeführt werden,
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die eine Einweisung durch Fachpersonal erhalten haben.
Besondere Vorsicht gilt für Personen, die Gefahren durch Fehlanwendung und -gebrauch nicht
richtig einschätzen können. Lassen Sie niemals Kinder mit den Bedieneinrichtungen spielen!
Bewahren Sie, falls vorhanden, die Funkfernbedienungen außerhalb der Reichweite von Kindern auf.
Beim Ein- oder Ausfahren die Markise nicht berühren (Gefahr durch Klemmstellen).
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Das Markisentuch darf nicht betreten werden und nicht durch Fremdkörper belastet werden.
An der Markise dürfen keine Spielzeuge, Gegenstände oder Gewichte befestigt werden.
Auch das Anlegen von Gegenständen wie z.B. einer Leiter ist nicht erlaubt.
Verwenden Sie für Wartungs-, Reparatur- und Reinigungsarbeiten an der Anlage nur geeignete
und zugelassene Aufstiegshilfen. Stellen Sie sicher, dass diese einen festen Stand haben und
genügend Halt bieten. Halten Sie sich nie an der Anlage fest - Verletzungs- und Absturzgefahr! Der
Wintergartenmarkisen-Behang ist beweglich und kann einknicken bzw. nachgeben.
Die Betätigung einer Wintergartenmarkise ist nur dann erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass sich
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keine Hindernisse im Bewegungsbereich des Wintergartenmarkisen-Behangs befinden.
Bei Arbeiten an der Anlage muss aus sicherheitstechnischen Gründen die automatische Steuerung
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ausgeschaltet werden. Zusätzlich muss sichergestellt sein, dass die Anlage nicht unbeabsichtigt
manuell bedient werden kann oder automatisch auf- bzw. abfährt. Hierzu ist die Stromzufuhr zu
unterbrechen, z.B. Sicherung herausnehmen oder Steckerkupplung am Motor von der
Stromzuleitung trennen (Elektrofachkraft erforderlich). Bei manueller Bedienung muss bei den
Bedienelementen (Schalter, Taster, Funkhandsender) durch Anbringen eines entsprechenden
Hinweises klar erkennbar sein, dass an der Anlage gearbeitet wird und diese nicht bedient
werden darf.
Durch Sonneneinstrahlung und bei Motorbetrieb können sich Anlagenoberflächen bzw. einzelne
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Wintergartenmarkisen-Bauteile stark erwärmen, was bei direkter Berührung zu Verbrennungen
führen kann.
Wintergartenmarkisen dürfen längere Zeit nicht unbeaufsichtigt benutzt werden und
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sollten abends und vor einer Abwesenheit eingefahren werden.
Bei Vereisung, Frost und Schnee oder starkem Wind dürfen Wintergartenmarkisen nicht benutzt
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werden. Bei Frost besteht die Gefahr der Beschädigung oder der Zerstörung der
Wintergartenmarkise durch auftretende Eisbildung. Nur wenn sichergestellt ist, dass die
Wintergartenmarkise bzw. der Wintergarten schnee- und eisfrei sind, darf der Wintergarten-
markisen-Behang auf- bzw. abbewegt werden. Bei angefrorenem Wintergartenmarkisen-Behang
keine Gewalt beim Bedienen anwenden! Eine eventuell vorhandene Automatiksteuerung muss
daher bei Frostgefahr unbedingt auf Handbedienung umgeschaltet werden.
Markisen sind begrenzt als Regenschutz einsetzbar.
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Die Markise muss dabei vollständig ausgefahren sein und die Mindestneigung beträgt 14° (25%).
Die unbeaufsichtigte Nutzung als Regenschutz ist nicht zulässig,
da eine Wassersackbildung nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.