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Gewährleistung - T-Mobile Rispondo 210 Bedienungsanleitung Federgabeln

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Anhang
Gewährleistung
Der Händler, bei dem das Gerät erworben wurde (Deutsche Telekom AG oder
Fachhändler), leistet für Material und Herstellung des Telekommunikationsendgerätes
eine Gewährleistung von 2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu. Die
Nacherfüllung beinhaltet entweder die Nachbesserung oder die Lieferung eines
Ersatzproduktes. Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in das Eigentum des
Fachhändlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung des
Kaufpreises verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten und, sofern der Mangel von
dem Händler zu vertreten ist, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen
verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler unverzüglich mitzuteilen. Der
Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemäße
Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung, sowie
durch höhere Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entstehen, fallen nicht unter
die Gewährleistung, ferner nicht der Verbrauch von Verbrauchsgütern, wie z. B.
Druckerpatronen, und wiederaufladbaren Akkumulatoren.
Vermuten Sie einen Gewährleistungsfall mit Ihrem Telekommunikationsendgerät,
können Sie sich während der üblichen Geschäftszeiten an die T-Service
Hotline 0180 5 1990 wenden. Der Verbindungspreis beträgt 0,12 EUR pro
angefangene 60 Sekunden bei einem Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom.
Erfahrene Techniker beraten Sie und stimmen mit Ihnen das weitere Vorgehen ab.
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