Sicherheit
Schutzausrüstung des Montagepersonals
2.3 Schutzausrüstung des Montagepersonals
2.4 Ausführungshinweise
2.4.1 Normen für bautechnische Einrichtungen und Sicherheitseinrichtungen
2.4.2 Verordnungen und Normen für zulässige Brennstoffe
2.4.3 Anforderungen an den Aufstellungsort
Montage- und Bedienungsanleitung | M1660014
Für persönliche Schutzausrüstung gemäß den Vorschriften zur Unfallverhütung sor‐
gen!
ÖNORM H 5170
ÖNORM M 7137
TRVB H 118
1. BImSchV
EN 14961-2
▪ Der Aufstellungsort muss eben und mit einem ausreichend tragfähigen Untergrund
ausgeführt sein
▪ Der Bedienbereich muss so gestaltet und ausgeführt sein, dass eine problemlose
Befüllung des Behälters möglich ist
▪ Die Anlage weist keine Beleuchtung auf, daher ist bauseitig für eine ausreichende
Beleuchtung entsprechend der nationalen Arbeitsplatzgestaltungsvorschriften zu
sorgen!
▪ Bei Transport, Aufstellung und Montage:
- geeignete Arbeitsbekleidung
- Schutzhandschuhe
- Festes Schuhwerk
Heizungsanlage - Anforderungen an die Bau- und Sicherheits‐
technik sowie an den Brand- und Umweltschutz
Presslinge aus naturbelassenem Holz - Anforderung an die Pel‐
letslagerung beim Endkunden
Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz (Österreich)
Erste Verordnung der deutschen Bundesregierung zur Durch‐
führung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung
über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) – in der Fassung
der Bekanntmachung vom 26.Januar 2010,
BGBl. JG 2010 Teil I Nr.4
Feste Biobrennstoffe, Brennstoffspezifikationen und -klassen'
Teil 2: Holzpellets für nichtindustrielle Verwendung
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