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Spezifische Einstellungen Des Lichtgitters - ABB Focus II Originalbetriebsanleitung

Berührungslos wirkende schutzeinrichtung (bws) focus ii typ 4
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Spezifische Einstellungen des Lichtgitters:

1
2
AUS
AUS
AUS
AUS
AUS
EIN
3+2+1
AUS
EIN
EIN
AUS
EIN
AUS
EIN
EIN
EIN
EIN
1. Wahlschalter 4 und 5 sind in Betrieb, wenn eine Muting-Anzeige angeschlossen ist oder wenn sich beide in Stellung EIN befinden.
2. Die maximale Zeit, die Focus II für Muting A oder Muting B zulässt, ohne die Erkennung eines Muting-Stopps abzufallen. Siehe 6.5.
3. Wahlschalter 1, 2 und 3 sind in Betrieb, wenn Muting-Funktion eingestellt und eine Muting-Anzeige angeschlossen ist.
4. Wahlschalter 1, 2 und 3 sind in Betrieb, wenn sich Wahlschalter 4 und 5 in Stellung EIN befinden.
5. Verwenden Sie diese Funktion, wenn für X-Muting zwei NO-Muting-Sensoren verwendet werden (anstelle eines NO und eines NC). Beachten
Sie, dass eine neue Anforderung für Zeiteinstellung hinzukommt; Muting A und Muting B können nicht gleichzeitig aktiviert werden. Eine Zeit-
spanne von ca. 30 ms ist zwingend erforderlich.
6. Dies bezieht sich auf die maximale Muting-Zeit (600 s), aber nicht zur Zeit zwischen A und B (120 s).
Hinweis: Weitere Information über T-, L- und X-Muting finden Sie unter 6.1 - 6.5.
www.abb.com/lowvoltage
Muting-Zuordnung, wenn Muting T,
L oder X an den Schaltern 4 und 5
3
gewählt sind
AUS
Muting aller Strahlen
EIN
Muting auf Modul 1, 2, 3 und 4
AUS
Muting auf Modul 1, 2 und 3
EIN
Muting auf Modul 1 und 2
AUS
Muting auf Modul 1
EIN
Muting auf Modul 2
AUS
Muting auf Modul 3
EIN
Muting auf Modul 4
Sonderfunktionen sind wählbar, wenn
beide Schalter 4 und 5 auf EIN stehen
3
Muting T, mit Zeitbegrenzung, 1 s zulässige
Verzögerung
Muting L, mit Zeitbegrenzung, 1 s zulässige
Verzögerung
-
Muting T, ohne Zeitbegrenzung
Verzögerung
Muting L, ohne Zeitbegrenzung
Verzögerung
Muting X, ohne Zeitbegrenzung
Verzögerung
Manueller Vorab-Rückstellmodus
Alternative X-Muting Einstellung
21
2
2
, 1 s zulässige
6
2
, 1 s zulässige
6
2
, 1 s zulässige
6
2
5
2TLC172015M0101, Rev. D
4

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