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Entsorgung Des Gerätes; Gewährleistung - Seca 956 Bedienungsanleitung

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  • DEUTSCH, seite 1
10. Entsorgung
Entsorgung des Gerätes
Entsorgen Sie das Gerät nicht
über den Hausmüll. Das Gerät
muss sachgerecht als Elektronik-
schrott entsorgt werden. Beachten Sie
Ihre jeweiligen nationalen Bestimmungen.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an
unseren Service unter:
service@seca.com
11. Gewährleistung
Für Mängel, die auf Material- oder Fabrika-
tionsfehler zurückzuführen sind, gilt eine
zweijährige
Gewährleistungsfrist
Lieferung. Alle beweglichen Teile, wie z.B.
Batterien, Kabel, Netzgeräte, Akkus etc.,
sind hiervon ausgenommen. Mängel, die
unter die Gewährleistung fallen, werden
für den Kunden gegen Vorlage der
Kaufquittung kostenlos behoben. Weitere
Ansprüche können nicht berücksichtigt
werden.
Kosten
Rücktransporte gehen zu Lasten des Kun-
den, wenn sich das Gerät an einem ande-
ren Ort als dem Sitz des Kunden befindet.
Bei Transportschäden können Gewähr-
leistungsansprüche nur geltend gemacht
12
ab
für
Hin-
und
Batterien
Werfen Sie verbrauchte Batterien nicht in
den Hausmüll. Entsorgen Sie die Batterien
über Sammelstellen in Ihrer Nähe. Wählen
Sie beim Neukauf schadstoffarme Batteri-
en ohne Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd)
und ohne Blei (Pb).
werden, wenn für Transporte die komplet-
te Originalverpackung verwendet und die
Waage darin gemäß dem originalver-
packten Zustand gesichert und befestigt
wurde. Bewahren Sie daher alle Ver-
packungsteile auf.
Es besteht keine Gewährleistung, wenn
das Gerät durch Personen geöffnet wird,
die hierzu nicht ausdrücklich von seca au-
torisiert worden sind.
Kunden im Ausland bitten wir, sich im
Gewährleistungsfall direkt an den Verkäu-
fer des jeweiligen Landes zu wenden.

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