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Gewährleistung
4.
Gewährleistung
Der Anwender hat für die Gewährleistung und eine optio-
nale zusätzliche Gewährleistung sicherzustellen, dass die
Geräte in folgenden Intervallen fachmännisch gewartet
werden:
Die Wartung ist erforderlich nach ca. 2000 Betriebsstunden,
spätestens aber 12 Monate nach der Inbetriebnahme bzw.
letzten Wartung.
2000 Betriebsstunden werden erreicht:
Bei täglich achtstündiger Betriebsdauer
(5 Tage Woche) etwa einmal pro Jahr
Bei täglicher Betriebsdauer von mehr als
8 bis 16 Stunden ca. alle 6 Monate
Bei täglicher Betriebsdauer von mehr als
16 Stunden ca. alle 3 Monate
Wir empfehlen, die Wartungen durch Thermo Fisher
Scientific oder durch von Thermo Fisher Scientific autori-
siertes Personal durchführen zu lassen, da hierfür spe-
zielle Kenntnisse und Werkzeuge benötigt werden.
Die durchgeführten Wartungs-- und Kalibrierarbeiten sind
durch ISO 9000ff konforme Zertifikate zu dokumentieren.
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