Drucklufttechnik • D - 33442 Herzebrock - Clarholz
BETRIEBSANLEITUNG FÜR ELEKTROKOMPRESSOREN
1.0 Vor Inbetriebnahme zu beachten
Vor Inbetriebnahme des Kompressors ist diese Betriebsanleitung aufmerksam zu lesen
und zu beachten. Im Falle von Schäden und Betriebsstörungen, die durch unsachgemäße
Handhabung, Nichtbeachtung und Nichtbefolgung dieser Betriebsanleitung hervorgerufen
werden, wird keine Garantie und Gewährleistung übernommen.
1.1 Prüfung von der ersten Inbetriebnahme
(§ 14 Betriebssicherheitsverordnung )
Zu beachten !
Dieser Elektrokompressor ist eine überwachungsbedürftige Anlage. Gemäß § 14 der
Betriebssicherheitsverordnung darf eine überwachungsbedürftige Anlage erstmalig
und nach einer wesentlichen Veränderung nur in Betrieb genommen werden, wenn die
Anlage unter Berücksichtigung der vorgesehenen Betriebsweise durch eine zugelassene
Überwachungsstelle auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hinsichtlich der Montage, der
Installation, den Aufstellungsbedingungen und der sicheren Funktion geprüft worden ist.
Vor der ersten Inbetriebnahme muss der Betreiber dieser Anlage die örtlichen zuständige
Behörde benachrichtigen und einen Überprüfungstermin vereinbaren.
Bitte beachten Sie das beigefügte Blatt "Hinweis des Herstellers für den
Betreiber - Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme ".
1.2 Wiederkehrende Prüfungen
(§ 15 Betriebssicherheitsverordnung )
Der von Ihnen erworbene Elektrokompressor ist eine überwachungsbedürftige
Anlage (§ 14 Betriebssicherheitsverordnung ).
Diese Anlagen unterliegen gemäß § 15 der Betriebssicherheitsverordnung
wiederkehrenden Prüfungen. Hierzu beachten Sie bitte das beigefügte Blatt "
Wichtiger Hinweis des Herstellers für den Betreiber - Wiederkehrende Prüfungen ".
1.3 Gefährdungsbeurteilung
Für den vorliegenden Elektrokompressor hat der Hersteller bereits eine Gefahrenanalyse
und eine Gefährdungsbeurteilung gemäß der Druckgeräte Richtlinie 97/23/EG im
Herstellerwerk durchgeführt.
BAUMUSTER Ps x V > ZWISCHEN
1000 und 3000
BAUART STATIONÄR BZW. FAHRBAR
KOMPRESSORBRÜCKE AUF BEHÄLTER
AUFGEBAUT BZW. GETRENNT
CE 0091