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an gelöstem Eisen und Mangan darf 0,1 mg/l nicht
überschreiten! Das einzuspeisende Hartwasser
muss stets frei von Luftblasen sein, ggf. muss ein
Entlüfter eingebaut werden.
Der maximale Betriebsdruck der Anlage darf nicht
überschritten werden (siehe Technische Daten).
Bei einem höheren Netzdruck muss vor der An-
lage ein Druckminderer eingebaut werden.
Ein minimaler Betriebsdruck ist für die Funktion
der Anlage erforderlich (siehe Tech. Daten).
Bei Druckschwankungen und Druckstössen darf
die Summe aus Druckstoss und Ruhedruck den
Nenndruck nicht übersteigen, dabei darf der po-
sitive Druckstoss 2 bar nicht überschreiten und
der negative Druckstoss darf 50% des sich ein-
stellenden Fliessdruckes nicht unterschreiten (sie-
he DIN 1988-200/3.4.3).
Der kontinuierliche Betrieb der Weichwasseran-
lage mit Wasser, welches Chlor oder Chlordioxid
enthält, ist möglich wenn die Konzentration an
freiem Chlor / Chlordioxid nicht 0,5 mg/l über-
schreitet.
Ein kontinuierlicher Betrieb mit Chlor-/Chlordioxid-
haltigem Wasser führt jedoch zu einer vorzeiti-
gen Alterung des Ionenaustauscherharzes! Eine
Weichwasseranlage reduziert die Konzentration
an freiem Chlor und Chlordioxid, d.h. die Konzen-
tration im Ablauf einer Weichwasseranlage ist in
der Regel deutlich niedriger als im Zulauf.
Einbau
Einbau
Einbau
Einbau
Einbau
Vor dem Einbau der Anlage muss das Rohrlei-
tungsnetz gespült werden.
Es muss geprüft werden, ob der Anlage ein Mine-
ralstoff-Dosiergerät zum Schutz vor Korrosion
nachgeschaltet werden muss.
Zum Einbau korrosionsbeständige Rohrmateria-
lien verwenden. Die korrosionschemischen Ei-
genschaften bei der Kombination unterschiedli-
cher Rohrwerkstoffe (Mischinstallation) müssen
beachtet werden – auch in Fließrichtung vor der
Weichwasseranlage.
In Fliessrichtung maximal 1 m
muss ein Schutzfilter installiert werden. Der Filter
muss funktionsfähig sein, bevor die Weichwasser-
anlage installiert wird. Nur so ist gewährleistet,
dass Schmutz oder Korrosionprodukte nicht in
die Weichwasseranlage gespült werden.
6 6 6 6 6
6 6 6 6 6
1 m
1 m
1 m vor der Anlage
1 m
Nach Vorgaben der VDI 6023 müssen vor und
nach der Anlage geeignete Probenentnahmestel-
len eingebaut werden.
Der Schlauch am Sicherheitsüberlauf des Sole-
behälters und der Spülwasserschlauch müssen
mit Gefälle zum Kanal geführt oder in eine Hebe-
anlage eingeleitet werden.
Nach EN 1717 müssen der Spülwasser- und der
Überlaufschlauch mit dem vorgeschriebenen Ab-
stand zum höchstmöglichen Abwasserspiegel am
Kanalanschluss befestigt werden. (Abstand grös-
ser als Durchmesser des Abflussrohres).
Wird das Spülwasser in eine Hebeanlage einge-
leitet, muss diese für eine Wassermenge von
3
mind. 2 m
/h bzw. 35 l/min ausgelegt sein. Wenn
die Hebeanlage gleichzeitig auch für andere An-
lagen genutzt wird, muss sie um deren Wasser-
abgabemengen grösser dimensioniert werden.
Die Hebeanlage muss salzwasserbeständig sein.
Betrieb
Betrieb
Betrieb
Betrieb
Betrieb
Die Anlagengrösse muss den zu erwartenden
Nutzungsbedingungen entsprechen. Hinweise
hierzu finden sich in der DIN 1988-200 und den
technischen Daten.
Nach Zeiten ohne oder geringer Wasserentnah-
me z.B. Ferienzeiten sollte eine Entnahmearmatur
für mindestens 5 Minuten voll geöffnet werden,
bevor das Wasser wieder genutzt werden kann
(siehe Kapitel Betriebsunterbrechungen).