Betriebsanleitung | Deutsch
9.
Gewährleistung
Wir leisten Gewähr dafür, daß die Produkte frei von Fabrikations‑ und Materialmängeln sind. Sowohl für
mechanische als auch für elektronische Teile beträgt die Gewährleistung 12 Monate. Die Gewährleis‑
tungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum.
Jegliche Gewährleistung entfällt jedoch, wenn unsere Betriebs‑ und Wartungsanweisungen nicht befolgt,
Änderungen an den Produkten vorgenommen oder Teile unserer Geräte gegen Teile aus Fremdfertigung
ausgewechselt werden; das Gleiche gilt bei unsachgemäßer Behandlung der Geräte.
Der Abnehmer verpflichtet sich, uns von jeglichen Schadensersatzansprüchen freizustellen, die Dritten
uns gegenüber, sowohl aufgrund der Inbetriebnahme der Geräte als auch in Zusammenhang mit der
Benutzung des Gerätes, erwachsen können.
Der Abnehmer muß unserer Kundendienstleitung erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes, schriftlich anzeigen. Mängel, die auch
nach sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht erkennbar werden, hat uns der Abnehmer unver‑
züglich nach Entdeckung mitzuteilen.
Im Falle einer Mitteilung des Abnehmers, daß die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, kön‑
nen wir wahlweise verlangen, daß entweder
a)
das schadhafte Gerät bzw. das schadhafte Geräteteil zur Reparatur und anschließender
Rücksendung an uns geschickt wird;
oder
b)
der Abnehmer das schadhafte Gerät bzw. das schadhafte Geräteteil bereithält und ein
von uns beauftragter Fachmann zum Abnehmer geschickt wird, um die Reparatur durch
zuführen.
Die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Transport‑ und Reisekosten hat der Käufer zu tragen.
Mängel, die aufgrund natürlichen Verschleißes des Gerätes auftreten, unterliegen nicht der Gewährleis‑
tung. Der Abnehmer hat bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen nachzuweisen, daß
Mängel nicht durch Umstände verursacht wurden, die in seinem Gefahrenbereich liegen (beispielsweise
Transportschäden, unsachgemäße Bedienung).
Weitere Ansprüche insbesondere Schadensersatzansprüche wegen unmittelbarer oder mittelbarer Schä‑
den, sind ausgeschlossen. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Abneh‑
mer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Abnehmer zu und sind nicht abtret‑
bar.
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Oberhaching im Dezember 2007