6.
6.1
- Die Instandhaltung obliegt nach §3 BauO NW dem Eigentümer der Immobilie. Dieser kann die zur
Instandhaltung erforderlichen Wartungsarbeiten entweder selbst durchführen oder auf einen Fach-
betrieb übertragen.
Achtung!
- in einem Intervall von max. 12 Montaten (bei häufiger Türbenutzung auch öfter) ist eine Sichtkon-
Achtung!
- Um stets die einwandfreie Funktionsfähigkeit der Feuerschutz-, Rauchschutz- und Schallschutz-
6.2
Achtung!
Um eine sichere Funktion zu gewährleisten, müssen festgestellte Mängel sofort beseitigt werden.
Für die Reinigung dürfen nur geeignete Mittel verwendet werden. Nicht geeignet sind:
- Reinigungsmittel mit korrosionsfördernden und schädlichen Bestandteilen.
- Scheuermittel, schleifende Reinigungsmittel, Stahlwolle und ähnliches.
- Benzin, Benzol, Terpentin und ähnliche Mittel.
Für das Nachfetten und Ölen ist säurefreies Graphit, Fett bzw. harzfreies Öl zu verwenden.
• Reinigen Sie die Dichtungsprofile mit einem sauberen Lappen und warmen Wasser unter Zusatz
eines Spülmittels.
34
Wartungsanleitung
Allgemeines
trolle der Verglasung erforderlich.
türen zu gewährleisten, ist eine fachgerechte Wartung und Sichtkontrolle auf Schäden der Vergla-
sung mit einem Intervall von max. 12 Monaten (bei häufiger Türbenutzung auch öfter) erforderlich.
Wartungsarbeiten