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Übereinstimmungserklärung; Fcc-Erklärung - ViewSonic VC320 Bedienungsanleitung

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Übereinstimmungserklärung
FCC-Erklärung
Dieses Gerät erfüllt alle Anforderungen des Teils 15 der FCC-Bestimmungen. Der Betrieb
muss die folgenden zwei Bedingungen erfüllen: (1) Das Gerät darf keine schädlichen
Interferenzen verursachen, und (2) das Gerät muss alle empfangenen Interferenzen inklusive
der Interferenzen, die eventuell einen unerwünschten Betrieb verursachen, annehmen.
Dieses Gerät wurde geprüft und erfüllt die Anforderungen für Digitalgeräte der Klasse B
gemäß Teil 15 der FCC-Richtlinien. Diese Richtlinien sollen einen angemessenen Schutz
gegen Empfangsstörungen im Wohnbereich gewährleisten. Dieses Gerät erzeugt, verwendet
und kann Hochfrequenzenergie abstrahlen, und kann, sofern es nicht in Übereinstimmung
mit diesen Anweisungen installiert und betrieben wird, Rundfunkstörungen verursachen. Es
kann jedoch nicht garantiert werden, dass bei einer spezifischen Installation keine Störungen
auftreten. Sollte dieses Gerät Störungen im Rundfunk- und Fernsehempfang verursachen,
was durch Aus- oder Einschalten des Gerätes überprüft werden kann, wird dem Benutzer
empfohlen, die Störungen durch eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu beheben.
• Neuausrichtung oder Neuplatzierung der Empfangsantenne.
• Vergrößern des Abstands zwischen Gerät und Empfänger.
• Anschluss des Gerätes an eine Steckdose, die an einen anderen Stromkreis als der
Empfänger angeschlossen ist.
• Hinzuziehen des Händlers oder eines erfahrenen Rundfunk- und Fernsehtechnikers.
Warnung: Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass Ihr Betriebsbefugnis für dieses Gerät durch
Änderungen oder Modifikationen des Gerätes ohne ausdrückliche Zustimmung von der für
die Einhaltung zuständigen Seite ungültig werden kann.
Für Kanada
• Dieses Digitalgerät der Klasse B erfüllt alle Anforderungen der kanadischen ICES-003-
Bestimmungen.
• Cet appareil numérique de la classe B est conforme à la norme NMB-003 du Canada.
CE-Konformität für europäische Länder
Das Gerät erfüllt die Anforderungen der EMV-Richtlinie 2004/108/EG und der
Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG.
Die folgende Information gilt nur für Mitgliedsstaaten der EU:
Das Symbol ist in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro-
und Elektronik- Altgeräte (Elektro- und Elektronik - Altgeräte Richtlinie).
Das Symbol weist darauf hin, dass das Gerät einschließlich ge- und verbrauchten
Batterien bzw Akkus nicht in den Hausmüll gegeben werden darf, sondern den
hierfür bestimmten getrennten Sammelsystemen zugeführt werden muss.
Falls die in diesem Gerät inbegriffenen Batterien, Akkus oder Knopfbatterien
die chemische Bezeichnung Hg, Cd oder Pb haben, dann bedeutet es, dass die
Batterien Schwermetall über einen Wert von 0,0005% Quecksilber, oder über
0,002% Cadmium, oder über 0,004% Blei enthalten.
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