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Gewährleistungserklärung - Telekom T-Sinus 410 Komfort Bedienungsanleitung

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Gewährleistungserklärung
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Haben Sie das Produkt direkt bei der Deutschen Telekom, z. B. im T-Punkt oder beim T-Versand,
gekauft, gilt folgende Gewährleistung:
Die Deutsche Telekom AG leistet für Material und Herstellung des Telekommunikationsendgerä-
tes eine Gewährleistung von 2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu. Die Nacherfül-
lung beinhaltet entweder die Nachbesserung oder die Lieferung eines Ersatzproduktes. Ausge-
tauschte Geräte oder Teile gehen in das Eigentum der Deutschen Telekom AG über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung des Kaufpreises ver-
langen oder von dem Vertrag zurücktreten und, sofern der Mangel von der Deutschen Telekom
zu vertreten ist, Schadensersatz verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel der Deutschen Telekom AG unverzüglich mitzuteilen. Der
Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemäße Kaufbestätigung
(Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu erbringen.
Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn durch den Käufer oder nicht autorisierte Dritte in
das Gerät eingegriffen wird. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Auf-
bewahrung, sowie durch höhere Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entstehen, fallen nicht
unter die Gewährleistung, ferner nicht der Verbrauch von Verbrauchsgütern, wie z. B. Drucker-
patronen und wiederaufladbaren Akkumulatoren.
Behebt eine Servicestelle der Deutschen Telekom AG anerkannte gewährleistungspflichtige
Mängel, so werden keine Nebenkosten berechnet. Fracht- und Versandkosten für den billigsten
Rückversand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gehen dabei zu Lasten der Deut-
schen Telekom AG.
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