Gewährleistung:
Haas + Sohn leistet dem Erwerber Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Bestimmun-
gen. Die zweijährige Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der tatsächlichen
Übergabe zu laufen. Zum Nachweis ist die Rechnung vorzulegen.
Bei Anfragen, Ersatzteilbestellungen oder Reklamationen geben Sie bitte, die Typen-
nummer und die Herstellernummer Ihres Herdes an.
Im Fall, dass an Ihrem Herd innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Mangel auftritt wird
Haas + Sohn diesen Mangel in kürzestmöglicher Zeit beheben (verbessern) oder
wahlweise
die
mangelhafte
bung/Preisminderung ist ausgeschlossen, sofern dies nicht den gesetzlichen Bestim-
mungen widerspricht. Es dürfen nur Ersatzteile verwendet werden, die vom Herstel-
ler ausdrücklich zugelassen bzw. angeboten werden.
Veränderungen am Kaufgegenstand, die mit der gewöhnlichen Nutzung verbunden
sind (Schamotte, Vermiculite, Feuerrost, Glaskeramik und Dichtungen etc.), unsach-
gemäße Bedienung (z.B. Überhitzen), übermäßige Inanspruchnahme, Nachlässig-
keit und Änderungen ohne Genehmigung von Haas + Sohn schließen eine Gewähr-
leistung aus.
Bedingt durch die Wärmeeinwirkung kann es bei Herden mit Edelstahlrahmen zu
Verfärbungen des Rahmens kommen. Diese Verfärbungen sind materialbedingt
nicht vollständig zu vermeiden und daher kein Reklamationsgrund!
Vertrieb in Deutschland:
HAAS+SOHN OFENTECHNIK GMBH
Herborner Straße 7-9
35764 Sinn
Deutschland
Telefon: 02772/5010-0
Telefax: 02772/5010-99
e-mail:info@haassohn.com
www.haassohn.com
Sache
austauschen.
Eine
Vertragsaufhe-
HAAS+SOHN OFENTECHNIK GMBH
Urstein Nord 67
5412 Puch bei Hallein
Telefon: 43/662/449 55-0
Telefax: 43/662/449 55-210
e-mail:office@haassohn.com
www.haassohn.com
FESTBRENNSTOFFHERD
Zentrale:
Gebrauchs-
Österreich
Montageanleitung
BSH 75.5
- SF
und
EN 12815