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AEG Electrolux LAVAMAT 48540 A Benutzerinformation Seite 35

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3. Die Garantiezusage umfasst die Behebung oben dargestellter Mängel am Gerät inner-
halb angemessener Frist nach Mitteilung des Mangels durch Verbesserung. Die zu die-
sem Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits-,
und Materialkosten werden von uns getragen. Über die Verbesserung hinausgehende
Ansprüche werden durch diese Garantie nicht eingeräumt. Verbesserungsarbeiten wer-
den, soweit möglich, am Aufstellungsort, sonst in unseren Kundendienstwerkstätten,
durchgeführt. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Es ist jeweils der Kaufbeleg
mit Kauf- bzw. Lieferdatum vorzulegen.
4. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen
sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für ausgewechselte Teile endet mit
der Garantiefrist für das ganze Gerät.
5. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des
Gerätes entstandener Schäden sind - soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich
angeordnet ist - ausgeschlossen.
6. Durch diese Garantie wird der Gewährleistungsanspruch des Kunden gegen den Händ-
ler, bei dem er das Gerät gekauft hat, weder eingeschränkt noch aufgehoben.
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit dem neuen Gerät und erlauben uns, Sie darauf auf-
merksam zu machen, dass Ihnen auch nach Ablauf der Garantie unser Werkskundendienst
und unsere Servicepartner gerne mit Rat und Tat zur Verfügung stehen. Electrolux Haus-
geräte GmbH, 1230 Wien, Herziggasse 9
Tel. Reparaturannahme 01/86640-330, Tel. Ersatzteile 01/86640-315
Technische Hotline (0,88€/Min.) 0900-340090, Fax 01/86640-300, Mail kunden-
dienst@electrolux.co.at
Europäische Garantie: Für dieses Gerät besteht in den am Ende dieser Benutzerin-
DE
formation aufgeführten Ländern eine Garantie von Electrolux für den Zeitraum, der in der
Gerätegarantie oder andernfalls gesetzlich festgelegt ist. Wenn Sie aus einem dieser Länder
in ein anderes der unten aufgeführten Länder ziehen, wird die Gerätegarantie unter fol-
genden Voraussetzungen mit übertragen:
• Die Gerätegarantie beginnt an dem Datum, an dem Sie das Gerät gekauft haben. Dies
wird durch ein gültiges Kaufdokument bescheinigt, das von dem Verkäufer des Gerätes
ausgestellt wurde.
• Die Gerätegarantie gilt für denselben Zeitraum und in demselben Ausmaß für Arbeitszeit
und Teile, wie sie für dieses spezielle Modell oder diese spezielle Gerätereihe in Ihrem
neuen Aufenthaltsland gelten.
• Die Gerätegarantie ist personengebunden, d. h. sie gilt für den Erstkäufer des Geräts und
kann nicht auf einen anderen Benutzer übertragen werden.
• Das Gerät wird in Übereinstimmung mit der von Electrolux herausgegebenen Anleitung
installiert und verwendet und wird nur im Privathaushalt eingesetzt, d. h. nicht für ge-
werbliche Zwecke genutzt.
• Das Gerät wird in Übereinstimmung mit allen relevanten Bestimmungen installiert, die
in Ihrem neuen Aufenthaltsland gelten.
Die Bestimmungen dieser europäischen Garantie haben keinerlei Auswirkungen auf die
Rechte, die Ihnen gesetzlich zustehen.
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