Mit der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) dürfen Elektrogeräte seit dem 24. März
2006 nicht mehr zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen durch einen Fachbetrieb
getrennt gesammelt- und erfasst werden.
Die Entsorgung durch einen Fachbetrieb trägt wesentlich dazu bei, Gefahren für Mensch und Natur zu vermeiden.
Wir empfehlen daher im Falle einer Entsorgung, sich an einen anerkannten Entsorgungsfachbetrieb zu wenden.
Technische Informationen
und Inbetriebnahme
GIC 246
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