wenn aus ihm Seriennummer und Modell des Handtuchtrockner
(siehe Aufkleber mit den technischen Daten) sowie das Kaufdatum
hervorgeht. ROINTE behält sich das Recht vor, den Garantieservice
einzustellen, wenn diese Information nach dem Erstkauf des
Produkts entfernt oder berichtigt wurde.
Die Original-Quittung oder -Rechnung wird nur dann als Kaufbeleg
anerkannt, wenn sie der Verkaufsstelle vorgelegt werden, die das
Produkt vertrieben hat.
6.3.2. Die Garantie deckt lediglich die Fälle ab, denen Material-,
Konstruktions- oder Fabrikationsdefekte zugrunde liegen, und greift
in keinem der im Folgenden aufgeführten Schadensfälle:
6.3.2.1. Unsachgemäßer Gebrauch zu unüblichen Zwecken
oder ohne die Anweisungen von ROINTE bzgl. Gebrauch und
Instandhaltung des Handtuchtrockner zu beachten, sowie
Anbringung oder Gebrauch ohne die technischen Vorschriften
sowie geltenden Sicherheitsbestimmungen zu beachten.
Die Schaden bleiben ausgeschlossen aus der Garantie, nachdem
Sie direkt das Produkt im Salzwasser austellen. Wenn Sie
die Instalation nicht über 200 Mt. Entfernung von der Küste
durchführen, beschränkt sich die Garantiezeit durch die Schaden
auf die Hälfte.
6.3.2.2. Reparaturen und Öffnen des Handtuchtrockner mittels
nicht authorisierten Personals.
6.3.2.3. Unvorhersehbare Ereignisse, die sich der Kontrolle von
ROINTE entziehen, z. B. Blitzschlag, Brand, Hochwasser, grober
Unfug, etc.
6.3.2.4. Reparatur oder Ersatz im Rahmen dieser Garantie
umfassen nicht den neuerlichen Beginn der Garantiezeit.
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