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Microsoft-Software-Lizenzbestimmungen - JVC VR-X1600U Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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MICROSOFT-SOFTWARE-
LIZENZBESTIMMUNGEN
WINDOWS EMBEDDED STANDARD 7
Diese Lizenzbestimmungen sind ein Vertrag zwischen Ihnen und JVC KENWOOD Corporation (JVC KENWOOD). Bitte lesen Sie die
Lizenzbestimmungen aufmerksam durch. Sie gelten für die auf diesem Gerät enthaltene Software. Die Software umfasst außerdem alle separaten
Medien, auf denen Sie die Software erhalten haben.
Die Software auf diesem Gerät enthält Software, die von Microsoft Corporation oder ihrem verbundenen Unternehmen lizenziert wurde.
Die Bestimmungen gelten auch für alle von Microsoft diesbezüglich angebotenen
● Updates
● Ergänzungen
● Internetbasierten Dienste
● Supportservices.
Liegen letztgenannten Elementen eigene Bestimmungen bei, gelten diese eigenen Bestimmungen.
Wenn Sie Updates oder Ergänzungen direkt von Microsoft erhalten, werden diese von Microsoft und nicht von JVC KENWOOD an Sie
lizenziert.
Wie weiter unten beschrieben, gilt die Verwendung der Software auch als Ihre Zustimmung zur Übertragung bestimmter
Computerinformationen für internetbasierte Dienste.
Durch die Verwendung der Software erkennen Sie diese Bestimmungen an.
Falls Sie die Bestimmungen nicht akzeptieren, sind Sie nicht berechtigt, die Software zu verwenden. Wenden Sie sich stattdessen an
JVC KENWOOD, um von diesem seine Richtlinien für eine Rückgabe gegen Erstattung oder Gutschrift des Kaufpreises in Erfahrung
zu bringen.
Wenn Sie diese Lizenzbestimmungen einhalten, verfügen Sie über die nachfolgend aufgeführten Rechte.
1
NUTZUNGSRECHTE
Nutzung. Die Softwarelizenz wird dauerhaft dem Gerät zugewiesen, mit dem Sie die Software erworben haben. Sie sind berechtigt, die
Software auf dem Gerät zu verwenden.
2
ZUSÄTZLICHE LIZENZANFORDERUNGEN UND/ODER NUTZUNGSRECHTE.
a. Bestimmte Verwendung.
JVC KENWOOD hat das Gerät für eine bestimmte Verwendung entworfen. Sie dürfen die Software nur zu dieser Verwendung nutzen.
b. Andere Software.
Sie sind berechtigt, andere Programme mit der Software zu verwenden, sofern die anderen Programme
● die bestimmte Verwendung des Herstellers für das Gerät direkt unterstützen oder
● Systemdienstprogramme, Ressourcenverwaltung oder einen Antivirus- oder ähnlichen Schutz bereitstellen.
● Software, die Verbraucher- oder Geschäftsaufgaben oder -prozesse bereitstellt, darf nicht auf dem Gerät ausgeführt werden. Dies
schließt E-Mail-, Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulations-, Datenbank-, Zeitplanungs- und persönliche Finanzsoftware ein. Das Gerät
kann Terminaldiensteprotokolle verwenden, um auf solche Software, die auf einem Server ausgeführt wird, zuzugreifen.
c. Geräteverbindungen.
Sie sind nicht berechtigt, die Software als Serversoftware zu verwenden. Das heißt, es dürfen nicht mehrere Geräte gleichzeitig auf die
Software zugreifen, sie anzeigen, ausführen, gemeinsam verwenden oder verwenden.
Sie sind berechtigt, Terminaldiensteprotokolle zu verwenden, um das Gerät mit einem Server zu verbinden, auf dem Geschäftsaufgaben-
oder Geschäftsprozess-Software, wie z. B. E-Mail, Textverarbeitung, Zeitplanung oder Tabellenkalkulation, ausgeführt wird.
Sie sind berechtigt, bis zu zehn anderen Geräten den Zugriff auf die Software zu erlauben, um Folgendes zu verwenden:
● Dateidienste,
● Druckdienste,
● Internetinformationsdienste und
● Dienste für die gemeinsame Nutzung der Internetverbindung und Telefoniedienste.
Die Grenze von zehn Verbindungen gilt für Geräte, die über „Multiplexing"- oder andere Software oder Hardware, die Verbindungen in
einem Pool zusammenfasst, indirekt auf die Software zugreifen. Sie sind berechtigt, jederzeit eine unbegrenzte Anzahl von eingehenden
Verbindungen über TCP/IP zu verwenden.
d. Remotezugriffstechnologien.
Sie sind wie folgt berechtigt, mithilfe von Remotezugriffstechnologien auf die Software von einem anderen Gerät aus zuzugreifen und sie
von einem anderen Gerät aus zu nutzen.
Remotedesktop. Der einzige Hauptnutzer des Geräts ist berechtigt, mithilfe von Remotedesktop oder ähnlichen Technologien von einem anderen
Gerät aus auf eine Sitzung zuzugreifen. Eine „Sitzung" bedeutet das Erlebnis der direkten oder indirekten Interaktion mit der Software über eine
beliebige Kombination von Eingabe-, Ausgabe- und Anzeigeperipheriegeräten. Andere Nutzer sind berechtigt, mithilfe dieser Technologien von
einem beliebigen Gerät aus auf eine Sitzung zuzugreifen, wenn das Remotegerät gesondert für die Ausführung der Software lizenziert ist.
Andere Zugriffstechnologien. Sie sind berechtigt, die Remoteunterstützung oder ähnliche Technologien zu verwenden, um eine aktive
Sitzung freizugeben.
Andere Remoteverwendungen. Sie sind berechtigt, einer beliebigen Anzahl von Geräten zu ermöglichen, zu anderen als den in den
Abschnitten „Geräteverbindungen" und „Remotezugriffstechnologien" weiter oben beschriebenen Zwecken auf die Software zuzugreifen,
wie z. B. zum Synchronisieren von Daten zwischen Geräten.
e. Schriftartkomponenten.
Während die Software ausgeführt wird, sind Sie berechtigt, ihre Schriftarten zum Anzeigen und Drucken von Inhalt zu verwenden. Sie
sind nur zu Folgendem berechtigt:
● Einbetten von Schriftarten in Inhalt, wie dies von den Einbettungseinschränkungen in den Schriftarten erlaubt wird
● temporäres Herunterladen der Schriftarten auf einen Drucker oder ein anderes Ausgabegerät, um Inhalt zu drucken.
f. Symbole, Bilder und Ton.
Während die Software ausgeführt wird, sind Sie berechtigt, ihre Symbole, ihre Bilder, ihren Ton und ihre Medien zu verwenden, jedoch
nicht, sie weiterzugeben.
7

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