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Sicherheit
2.3.2 Bordwerkzeug
In jedem Fahrzeug ist eine individuelle Grundausstattung an
Bordwerkzeug und Zubehör vorhanden:
Der Werkzeugkasten
j
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befindet sich im Heck unter dem Bett.
2.4 Vor der Fahrt
2.4.1 Was vor der ersten Fahrt zu beachten ist
Zulassung
Jedes Fahrzeug, das auf öffentlichen Straßen fährt, ist zulas-
sungspflichtig. So auch Ihr neuer Kastenwagen. Die Zulassung
beantragen Sie bei der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle.
Zur Zulassung müssen Sie vorlegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II / CoC
- Elektronische Versicherungsbestätigung / eVB-Nummer
- Personalausweis oder Meldebescheinigung
- Ggf. Zulassungsvollmacht
- Ggf. Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer
Hauptuntersuchung
Kastenwagen bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht
müssen wie Pkw erstmals nach drei Jahren, danach alle zwei
Jahre zur Hauptuntersuchung. Kastenwagen mit einem Gewicht
über 3,5 Tonnen muss man in den ersten sechs Jahren ab der
Erstzulassung alle zwei Jahre vorführen. Danach ist jedes Jahr
eine Untersuchung fällig.