Arbeitssicherheitshinweise
© ALTENDORF 2005
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Die obere Schutzhaube muß in der Höhe gemäß der zu schneidenden
Werkstückdicke eingestellt werden.
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Verwenden Sie stets, außer bei Einsetzschnitten, den Spaltkeil. Er darf
nicht dicker als die Schnittfugenbreite und nicht dünner als das Stamm-
blatt sein. Er ist so einzustellen, dass sein Abstand zum Zahnkranz maxi-
mal 8 mm beträgt. Es dürfen nur solche Spaltkeile eingesetzt werden,
deren Schlitzbreite 13 +0,5 mm nicht übersteigt. Die mitgelieferten Spalt-
keile decken den gesamten Durchmesser-Bereich der verwendbaren Sä-
geblätter von 250 bis 315 (350) mm ab. Hinsichtlich ihrer Dicke sind sie
auf die Schnittfugenbreiten handelsüblicher hartmetallbestückter Säge-
blätter abgestimmt. Werden andere Sägeblätter, z.B. CV-Sägeblätter ein-
gesetzt, so muss der dazu notwendige Spaltkeil hinsichtlich seiner Dicke
so ausgewählt werden, dass diese zwischen der Schnittfugenbreite und
der Stammblattdicke liegt. Derartige Spaltkeile sind im Maschinenhandel
oder direkt bei uns erhältlich.
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Bei Einsetzschnitten ist eine Rückschlagsicherung zu verwenden, z.B. die
Vorderseite des Klemmschuhs. Dieser ist in der Nut des Doppelrollwa-
gens zu befestigen, wobei der Wagen mit dem Feststeller gegen Verschie-
ben gesichert sein muss. Nach dem Einsetzschneiden sind der Spaltkeil
und die obere Schutzhaube unverzüglich wieder anzubringen.
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Achten Sie immer auf eine sichere Werkstückführung und verwenden Sie
dazu die entsprechenden Anschläge (Parallelanschlag, Anschlaglineal,
Winkelanschlag auf Querschlitten, Queranschlag).
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Beim Längsschneiden von schmalen Werkstücken (Abstand zwischen
Sägeblatt und Parallelanschlag kleiner als 120 mm) muss der Schiebe-
stock verwendet werden.
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Führen Sie Querschnitte nur mit dem auf dem Doppelrollwagen befestig-
ten Querschlitten durch. Sorgen Sie dafür, dass kleine abgeschnittene
Werkstücke nicht vom aufsteigenden Zahnkranz erfasst und wegge-
schleudert werden.
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Das Quer- und Längsschneiden von Rundholz ist mit den serienmäßigen
Zuführhilfen bzw. Anschlägen nicht erlaubt.
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Verwenden Sie beim Besäumen zum Niederhalten des Werkstückes den
Klemmschuh, der auf dem Doppelrollwagen befestigt wird.
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Bei Verwendung eines Vorschubapparates ist als Rückschlagsicherung
mindestens der Spaltkeil zu benutzen.
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Wechseln Sie ausgeschlagene Tischleisten unverzüglich aus.
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Die Verwendung von einer Wanknuteinrichtung oder von Wanknutfräs-
werkzeugen ist nicht zulässig.
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Es dürfen nur solche Nutfräswerkzeuge eingesetzt werden, die eine maxi-
male Breite von 15 mm haben und für Handvorschub zugelassen sind. Bei
Werkzeugen mit der Aufschrift „MAN" ist dies gewährleistet.
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Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz übersteigt in der Regel 85 dB(A).
Tragen Sie deshalb bei der Arbeit einen Gehörschutz.
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Der bei der Bearbeitung entstehende Holzstaub beeinträchtigt nicht nur
die Sicht, sondern ist teilweise auch gesundheitsschädlich. Die Maschine
muss deshalb an beiden Absaugstutzen an eine Späneabsaugung ange-
schlossen werden. Die Luftgeschwindigkeit am unteren Absaugstutzen
muss mindestens 20 m/s betragen. Durch geeignete Maßnahmen muß si-
chergestellt sein, dass mit dem Einschalten der Maschine gleichzeitig
auch die Absauganlage mit eingeschaltet wird
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Arbeiten an den elektrischen Teilen der Maschine dürfen nur von einer
Elektrofachkraft ausgeführt werden.
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