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Altendorf WA6 Betriebsanleitung Seite 10

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Arbeitssicherheitshinweise
© ALTENDORF 2005
Die obere Schutzhaube muß in der Höhe gemäß der zu schneidenden
Werkstückdicke eingestellt werden.
Verwenden Sie stets, außer bei Einsetzschnitten, den Spaltkeil. Er darf
nicht dicker als die Schnittfugenbreite und nicht dünner als das Stamm-
blatt sein. Er ist so einzustellen, dass sein Abstand zum Zahnkranz maxi-
mal 8 mm beträgt. Es dürfen nur solche Spaltkeile eingesetzt werden,
deren Schlitzbreite 13 +0,5 mm nicht übersteigt. Die mitgelieferten Spalt-
keile decken den gesamten Durchmesser-Bereich der verwendbaren Sä-
geblätter von 250 bis 315 (350) mm ab. Hinsichtlich ihrer Dicke sind sie
auf die Schnittfugenbreiten handelsüblicher hartmetallbestückter Säge-
blätter abgestimmt. Werden andere Sägeblätter, z.B. CV-Sägeblätter ein-
gesetzt, so muss der dazu notwendige Spaltkeil hinsichtlich seiner Dicke
so ausgewählt werden, dass diese zwischen der Schnittfugenbreite und
der Stammblattdicke liegt. Derartige Spaltkeile sind im Maschinenhandel
oder direkt bei uns erhältlich.
Bei Einsetzschnitten ist eine Rückschlagsicherung zu verwenden, z.B. die
Vorderseite des Klemmschuhs. Dieser ist in der Nut des Doppelrollwa-
gens zu befestigen, wobei der Wagen mit dem Feststeller gegen Verschie-
ben gesichert sein muss. Nach dem Einsetzschneiden sind der Spaltkeil
und die obere Schutzhaube unverzüglich wieder anzubringen.
Achten Sie immer auf eine sichere Werkstückführung und verwenden Sie
dazu die entsprechenden Anschläge (Parallelanschlag, Anschlaglineal,
Winkelanschlag auf Querschlitten, Queranschlag).
Beim Längsschneiden von schmalen Werkstücken (Abstand zwischen
Sägeblatt und Parallelanschlag kleiner als 120 mm) muss der Schiebe-
stock verwendet werden.
Führen Sie Querschnitte nur mit dem auf dem Doppelrollwagen befestig-
ten Querschlitten durch. Sorgen Sie dafür, dass kleine abgeschnittene
Werkstücke nicht vom aufsteigenden Zahnkranz erfasst und wegge-
schleudert werden.
Das Quer- und Längsschneiden von Rundholz ist mit den serienmäßigen
Zuführhilfen bzw. Anschlägen nicht erlaubt.
Verwenden Sie beim Besäumen zum Niederhalten des Werkstückes den
Klemmschuh, der auf dem Doppelrollwagen befestigt wird.
Bei Verwendung eines Vorschubapparates ist als Rückschlagsicherung
mindestens der Spaltkeil zu benutzen.
Wechseln Sie ausgeschlagene Tischleisten unverzüglich aus.
Die Verwendung von einer Wanknuteinrichtung oder von Wanknutfräs-
werkzeugen ist nicht zulässig.
Es dürfen nur solche Nutfräswerkzeuge eingesetzt werden, die eine maxi-
male Breite von 15 mm haben und für Handvorschub zugelassen sind. Bei
Werkzeugen mit der Aufschrift „MAN" ist dies gewährleistet.
Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz übersteigt in der Regel 85 dB(A).
Tragen Sie deshalb bei der Arbeit einen Gehörschutz.
Der bei der Bearbeitung entstehende Holzstaub beeinträchtigt nicht nur
die Sicht, sondern ist teilweise auch gesundheitsschädlich. Die Maschine
muss deshalb an beiden Absaugstutzen an eine Späneabsaugung ange-
schlossen werden. Die Luftgeschwindigkeit am unteren Absaugstutzen
muss mindestens 20 m/s betragen. Durch geeignete Maßnahmen muß si-
chergestellt sein, dass mit dem Einschalten der Maschine gleichzeitig
auch die Absauganlage mit eingeschaltet wird
Arbeiten an den elektrischen Teilen der Maschine dürfen nur von einer
Elektrofachkraft ausgeführt werden.
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