Das Produkt ist gegen Wasser, eindringende Feuchte oder Spritzwasser zu schützen.
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Werden sicherheitstechnisch relevante Beschädigungen festgestellt, so sind diese vor der
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weiteren Nutzung mit Originalteilen Instand zu setzen.
2x jährlich Durchführung einer vollständigen Zyklenprüfung
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Gewährleistung, Überlassungserklärung
Um eine optimale Funktion unserer Produkte zu gewährleisten, sind die Montagehinweise unbedingt
einzuhalten.
Die Gewährleistung von PRIORIT erstreckt sich auf die gelieferten Produkte.
Ver- oder Abänderungen der Konstruktion dürfen nur nach Rücksprache mit PRIORIT durchgeführt
werden, da sonst die Zulassung/Gewährleistung erlischt.
Die Gewährleistung für Montageleistungen ist vom Verbauer / Aufsteller zu übernehmen.
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind ausgeschlossen,
wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
Das Produkt wird nicht bestimmungsgemäß eingesetzt
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Unsachgemäße Montage, Inbetriebnahme, Bedienung und Wartung.
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Nichtbeachtung der Hinweise bezüglich Transport, Lagerung, Betrieb und Montage.
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Eigenmächtige bauliche Veränderung des Produktes
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Unsachgemäße Reparaturen.
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Katastrophenfälle durch Fremdeinwirkung Dritter und höhere Gewalt.
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Schutzrechte
Zur Absicherung von Innovation und Konstruktion wurden Gebrauchsmusterschriften beim Deutschen
Patentamt hinterlegt.
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