Allgemeine Sicherheits- und Unfallverhütungs-Vorschriften
Es dürfen grundsätzlich keine Sicherheitseinrichtungen (Sensoren) demontiert oder ausser
Betrieb gesetzt werden. Um den Weiterbetrieb der Anlage zu gewährleisten, dürfen defekte
Sicherheitseinrichtungen nicht unwirksam gemacht werden.
Die statisch gemessene Kraft ist auf 150 N begrenzt.
Die Anlage soll über Nacht nicht vom Netz getrennt werden!
Die Anlage muss beim Auftreten einer Störung, welche die Personensicherheit beeinträchtigt,
solange außer Betrieb gesetzt werden, bis die Störung fachgerecht durch eine dafür
ausgebildete und autorisierte Person behoben und damit die Gefahr beseitigt wurde.
Im Türbereich ist für ausreichende Beleuchtung zu sorgen!
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Betriebsanleitung 19 STA