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Sicherheitshinweise; Bestimmungsgemässe Verwendung - record system 19 Betriebsanleitung

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3.

Sicherheitshinweise

Der Schiebetürantrieb record 19 STA ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten
sicherheitstechnischen Regeln, wie zum Beispiel Kraft- und Geschwindigkeitsbegrenzungen,
gebaut worden. Dennoch können bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung Gefahren für
den Benutzer entstehen.
Die Türanlage inkl. Antriebssystem muss vor der ersten Inbetriebnahme einer Abnahmeprüfung
am Einbauort durch eine dafür ausgebildete Person unterzogen werden, die durch die record
Türautomation GmbH autorisiert ist.
Um den sicheren Betrieb und die langfristige Zuverlässigkeit zu wahren, muss das Türsystem
einschließlich der Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitssysteme mindestens einmal jährlich
regelmäßig nach den Vorgaben der record Türautomation GmbH und von einer dafür
ausgebildeten Person gewartet und auf ihren sicheren Zustand geprüft werden
Montage-, Inbetriebnahme- Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Türsystemen mit
Antrieben vom Typ record 19 STA dürfen nur von autorisierten Personen durchgeführt werden.
Werden diese Arbeiten nicht durch eine autorisierte Person ausgeführt, lehnt die record
Türautomation GmbH jegliche Produkthaftung und Gewährleistung ab.
Diese Vorgaben dienen dem sicheren Betrieb und Werterhaltung des Türsystems.
Die Wartung von redundanten Anlagen in Flucht- und Rettungswegen muss mindestens
zweimal jährlich erfolgen.
Der nächste Prüftermin ist auf dem Serviceaufkleber angegeben.
Für eine möglichst sichere und störungsfreie Funktion der Anlage müssen ausschließlich
original
Zubehör/Ersatzteile
der
record
Türautomation
GmbH
Verwendung
finden.
Eigenmächtige Veränderungen an der automatischen Tür schließen eine Haftung des
Herstellers für daraus resultierende Schäden aus.
Bestimmungsgemässe Verwendung
Der Schiebetürantrieb record system 19 ist ausschliesslich für den üblichen Einsatz mit
automatischen Schiebetüren in trockenen Räumen gebaut, und muss innerhalb bzw. auf der
Innenseite von Gebäuden montiert werden. Er kann auch auf der Gebäudeaussenseite montiert
werden, sofern bauseitig für eine ordnungsgemässe Abdichtung gesorgt wird.
Ein anderer oder darüber hinausgehender Gebrauch gilt als nicht bestimmungsgemäss. Für
hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht; das Risiko hierfür trägt allein der
Betreiber.
Zur bestimmungsgemässen Verwendung gehört auch die Einhaltung der vom Hersteller
vorgeschriebenen Betriebsbedingungen, sowie die regelmässige Pflege, Wartung und
Instandhaltung.
Eigenmächtige Veränderungen an der automatischen Tür schliessen eine Haftung des
Herstellers für daraus resultierende Schäden aus.
Betriebsanleitung 19 STA
07/09
Seite 3

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