Vorlagedokument Revision 3
Instandhaltungsanforderung des Herstellers
Achtung:
Weicht ein Betreiber bei der Überprüfung in der Form von den Herstellerangaben ab,
dass das Prüfintervall verlängert wird oder vorgesehene Prüfpunkte weggelassen
werden, dann muss der Betreiber dies nachvollziehbar begründen und verantworten.
Gemäß §7 MPBetreibV sind grundsätzlich alle Medizinprodukte gemäß den allgemein
anerkannten Regeln der Technik in Stand zu halten, um deren sicheren und
ordnungsgemäßen Betrieb fortwährend zu gewährleisten. Dazu gehören auch die
Inspektion (Prüfung) und Wartung (Maßnahmen gegen Verschleiß und Verbrauch) der
Medizinprodukte unter Berücksichtigung der Herstellerangaben. FREI medical GmbH
empfiehlt folgende Mindestintervalle:
Art der Maßnahme
Sicherheitstechnische
Überprüfung (STÜ) in
Anlehnung an §11
MPBetreibV inkl.
DGUV V3
(Medizinprodukte)
Instandhaltung nach
§7 MPBetreibV
*Die Detaillierten Prüfpunkte entnehmen sie dem jeweiligen Prüfangebot. DIN EN 62353 bezieht sich nur auf
elektrisch höhenverstellbare Therapieliegen
GA_ARCUS® PRO Standard (e) & Universal (e)_DE_Rev.2
Inhalt der Maßnahme*
Prüfung der Sicherheit des medizinischen-
elektrischen Gerätes gemäß DIN EN 62353
mittels Sichtkontrolle, Funktionskontrolle
(incl. eventueller Messungen, die nicht Teil der
Messung der elektrischen Sicherheit sind),
Messung der elektrischen Sicherheit,
abschließende Bewertung und
Dokumentation.
Instandhaltung des Medizinprodukts nach
gerätespezifischer Vorgabe.
Die Instandhaltung schließt die STÜ- und
DGUV V3 Prüfung mit ein.
Intervall
Spätestens 12
Monate nach
letzter
Prüfung, bzw.
Erstinbetrieb-
nahme.
Spätestens 24
Monate nach
letzter
Prüfung, bzw.
Erstinbetrieb-
nahme
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