Garantiebestimmungen
Cold Jet, LLC® („CJ") garantiert, dass seine Produkte („Equipment"), die im Rahmen dieses Vertrages
geliefert werden, für einen Zeitraum von 12 Monaten (90 Tage bei gebrauchten Geräten) bei normalem
Gebrauch, Wartung und Service, wie im Bedienerhandbuch, bei der Inbetriebnahme und bei der
Bedienerschulung angegeben, frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Nach Ermessen von CJ
führen eine nicht abgeschlossene Installation, Inbetriebnahme und Bedienerschulung zum Verfall des
Garantieanspruches. CJ gewährleistet dem Kunden einen gebrauchsfähigen Zustand des Equipments am
Tage der Auslieferung und die Übereinstimmung mit den offiziell von CJ veröffentlichten Spezifikationen.
Der Gewährleistungszeitraum für von CJ hergestelltes Equipment beträgt 12 Monate (90 Tage für
gebrauchtes Equipment). Die von CJ gewährten Garantien der Erstausrüster für die im Rahmen dieses
Vertrags erworbenes Equipment, das nicht von CJ hergestellt wurde, werden an den Käufer
weitergegeben. Der Gewährleistungszeitraum beginnt mit dem Datum der Auslieferung des Equipments
an den Kunden.
Die Haftung von CJ beschränkt sich auf die Reparatur oder den Ersatz, nach eigenem Ermessen, aller
abgedeckten Teile des Equipments, die von CJ als defekt bestimmt wurden. Solche Reparaturen oder der
Austausch von Teilen innerhalb der Gewährleistungsperiode erfolgen durch CJ oder seinen autorisierten
Vertreter für den Käufer kostenfrei. Alle ausgetauschten Teile werden Eigentum von CJ. Sollte auch durch
mehrfache Bemühungen das Equipment von CJ nicht gewährleistungsgemäß in einen gebrauchsfähigen
Zustand versetzt werden oder die defekten Teile nicht ersetzt werden können, kann CJ das Equipment
komplett austauschen. Jeder Gewährleistungsanspruch ist binnen 30 Tagen nach Ermittlung des Defekts
in schriftlicher Form an CJ einzureichen; Ansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist erhoben wurden,
gelten als aufgehoben und werden abgelehnt.
Der Gewährleistungsservice im Rahmen dieser Vereinbarung setzt keinen ununterbrochenen Betrieb des
Equipments voraus. Die Bereitschaft des Equipments für den Zweck der dafür vorgesehenen Anwendung
unterliegt nicht der Gewährleistung.
CJ ist für Folgendes nicht verantwortlich, noch fallen folgende Aspekte unter die Gewährleistung:
a. Folgeschäden, Kollateralschäden oder besondere Schäden oder Verluste;
b. Equipment-Zustände durch anormale Gebrauchsbedingungen, einen Unfall, Nachlässigkeit
oder missbräuchliche Verwendung, unsachgemäße Lagerung oder Transportschäden nach
dem Ermessen von CJ;
c. Der Austausch normaler Verschleißteile, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Druckluft- und
Strahlschläuche, Messer, Filterelemente, Rotoren, Beläge und Applikatoren, die aufgrund von
normaler Abnutzung oder Missbrauch durch den Benutzer nach dem Ermessen von Cold Jet
ersetzt werden müssen;
d. Abweichungen von den für die Ausrüstung empfohlenen Wartungsprogrammen, Ersatzteilen,
Betriebsanweisungen, Spezifikationen oder anderen Vertragsbedingungen;
e. Arbeitsentgelte, Verluste oder Schäden, die aus unsachgemäßem Betrieb, unsachgemäßer
Wartung oder aus Reparaturen resultieren, die nicht von CJ oder durch CJ autorisierten
Vertretern durchgeführt wurden;
f.
unsachgemäße Anwendung des Produktes.
In keinem Fall haftet CJ für Forderungen, die über den Kaufpreis hinausgehen, unabhängig davon, ob
diese aus Vertragsbruch oder Garantieansprüchen oder aus Fahrlässigkeit oder fahrlässiger Herstellung
resultieren.
DIESE GEWÄHRLEISTUNG STELLT DIE EINZIGE UND ALLEINIGE GEWÄHRLEISTUNG VON CJ DAR. ALLE
ANDEREN STILLSCHWEIGENDEN ODER AUSDRÜCKLICH VERTRAGLICHEN ODER GESETZLICHEN
GEWÄHRLEISTUNGESPFLICHTEN, EINSCHLIESSLICH DER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNG DER
MARKTFÄHIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, SIND HIERMIT AUSDRÜCKLICH
AUSGESCHLOSSEN.
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2024-03-12