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Konformitätserklärung - Agogs Uphill Bedienungsanleitung

Elektrofahrräder
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Konformitätserklärung
Einstellungen „Straße" und „Offroad"
Dieses Elektrofahrrad wird als „25 km/h / 250 W einstellbar" beschrieben. In der Praxis bedeutet dies, dass es sowohl für
Fahrten auf öffentlichen Straßen als auch im Gelände verwendet werden kann. Bei der Einstellung der Unterstützungsmodi
ECO (1), City (2) oder Tour (3) ist die Nennleistung des Motors auf 250 W begrenzt. Bei der Einstellung der
Unterstützungsmodi POWER (4) und BOOST (5) ist die Nennleistung des Motors auf 300 bzw. 350 W begrenzt.
Die Nutzung von Elektrofahrrädern in den Staaten der Europäischen Union wird durch die Richtlinie 2002/24/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung für zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge
geregelt. Diese Richtlinie gilt nicht für folgende Fahrzeuge. In Kapitel 1, Artikel 1.1 (h):
Fahrräder mit Tretunterstützung, die mit einem elektrischen Hilfsmotor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW
ausgestattet sind, dessen Leistung schrittweise reduziert und schließlich abgeschaltet wird, wenn das Fahrzeug eine
Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht oder früher, wenn der Radfahrer aufhört zu treten.
In der STELLUNGNAHME DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS vom 20. November 2012 heißt es in Artikel 2.2(g), dass
die Richtlinie auch „Fahrzeuge, die überwiegend für den Einsatz im Gelände und für die Fahrt auf unbefestigten
Oberflächen bestimmt sind" vom Typgenehmigungsverfahren ausschließt (gilt nicht).
Die Einstellung der Assistenzmodi (4) und (5) ist NUR AUSSERHALB des öffentlichen Straßennetzes (einschließlich
Radwege) zulässig. Die Nichtbeachtung dieser Empfehlung kann zu Verletzungen des Fahrers, Gesetzesverstößen in
Ihrem Land und im Falle eines Unfalls zum Verlust der Garantie führen.
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