10.
Garantie
Ihr Benutzerhandbuch dient gleichzeitig als Garantieformular. Füllen Sie die relevanten Angaben auf Seite fünf aus und bewahren Sie dieses Benutzerhandbuch
sorgfältig auf.
10.1
Garantiebedingungen
Für Ihren Elektrorollstuhl gilt eine Werksgarantie. Möglicherweise hat Ihr Lieferant auch zusätzliche Garantieleistungen
angeboten. In dieser Bedienungsanleitung wird jedoch nur auf die von Excel Mobility gewährte Werksgarantie eingegangen.
Die Werksgarantie wird ausschließlich Ihnen als Verbraucher gewährt. Es ist nicht gestattet, die Garantie für gewerbliche
Zwecke (wie Vermietung oder institutionelle Nutzung) zu nutzen. Die Garantie ist auf Materialfehler und versteckte Mängel
beschränkt. Excel Mobility gewährt für Ihren Elektrorollstuhl Excel X50R(+) folgende Garantiezeiten:
•
Garantiezeit für das gesamte Produkt: 2 Jahre;
•
Garantiezeit für Akku und Ladegerät: 6 Monate.
10.2
Garantiebedingungen
Die Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum Ihres Elektrorollstuhls. Wenn Ihr Elektrorollstuhl innerhalb der
Garantiezeit defekt ist, wird er repariert oder ersetzt. Sie müssen Excel Mobility jedoch eine vollständig ausgefüllte
Garantieregistrierungskarte oder eine Kopie des Kaufbelegs mit Kaufdatum vorlegen können. Ohne
Garantieregistrierungskarte oder Kaufbeleg beginnt die Garantie an dem Tag, an dem Excel Mobility die Rechnung an
den Händler geschickt hat.
Reparaturen und Austausch werden von einem autorisierten Excel Mobility-Händler durchgeführt. Damit Sie Anspruch auf die Garantie haben, muss Ihr
Elektrorollstuhl die erforderliche Pflege erhalten. Darüber hinaus sollten Sie bei Auftreten eines Problems den entsprechenden Excel Mobility-Händler
unverzüglich benachrichtigen und ihm alle Einzelheiten zur Art des Problems mitteilen. Wenn Sie den Elektrorollstuhl außerhalb des Gebiets des für den
Garantieservice zuständigen Excel Mobility-Händlers verwenden, können die Services von jedem anderen vom Werk benannten Händler durchgeführt
werden.
Wenn eine Komponente des Elektrorollstuhls aufgrund eines Fabrikations- oder Materialfehlers innerhalb der Garantiezeit repariert oder ausgetauscht
werden muss und der Elektrorollstuhl Eigentum des ursprünglichen Käufers ist, wird die entsprechende Komponente bzw. werden d ie entsprechenden
Teile vom autorisierten Händler kostenlos repariert oder ausgetauscht.
Die Garantie deckt jedoch keine Arbeitskosten ab, die bei Austausch/Reparatur anfallen. Für jedes ausgetauschte oder reparierte Bauteil
gelten die gleichen Garantiebedingungen wie für den gesamten Elektrorollstuhl. Verschleißteile sind grundsätzlich nicht von der Garantie
abgedeckt, es sei denn, diese Teile weisen einen Verschleiß auf, der eine direkte Folge eines Fabrikationsfehlers ist.
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