4.3
Nationale Vorschriften
Für den Marktzugang von Sendefunkanlagen in der europäischen Gemeinschaft gelten die
Vorschriften der R&TTE Richtlinie (Directive RTTE1999/5/EC). Die Kennzeichnung der
Produkte erfolgt mit dem CE-Zeichen. Das auf der Kennzeichnung abgebildete „Achtung" (Alert)
Symbol weist Sie auf nationale Vorschriften bezüglich der verwendbaren Frequenzen und
eventuelle Anmeldeformalitäten hin. Bitte beachten Sie die nationalen Vorschriften Ihres Landes.
Zur Installation und Betrieb der Funkanlage ist vom jeweiligen Netzbetreiber (Lizenzinhaber) oder
Fernmeldebüro eine offizielle Betriebsgenehmigung zu beantragen. Die meisten Repeater Systeme
sind Breitbandrepeater und verstärken nicht nur einen Mobilfunkbetreiber, daher sind oft mehrer
Bewilligungen erforderlich. Für genauere Informationen fragen Sie Ihren Händler oder
kontaktieren www.repeater.at.
Gerätekennzeichnung:
Veränderungen am Repeater Set:
Es dürfen keine Modifikationen am Repeater-Set vorgenommen werden – Folge: Verlust der
Gewährleistung!
Mehrfachbetrieb:
Die genannte Ausgangsleistung ist für einen Einfachbetrieb angegeben. In Fällen, wo mehrere
Mobilteilnehmer gleichzeitig telefonieren, reduziert sich die angegebene Ausgangsleistung um
3dB bis 3,5dB. Diese Leistungsreduktion bedeutet eine Reduktion der Eingangsleistung oder
Verstärkungsreduktion und nicht an einem Dämpfungsglied am Ausgang des Gerätes.
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Eu. Ing. Thomas Friedl
Wilfersdorf 157
8200 Gleisdorf
Austria
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