17.
GARANTIE
Die Garantie wird für einen Zeitraum von 12 Monaten für gewerbliche Kunden gewährt, jedoch unter Ausschluss
von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Gewährleistung, oder für einen Zeitraum von 24 Monaten für
Verbraucher ab dem Verkaufsdatum.
Die Garantie wird nach Vorlage des Kaufbelegs (Rechnung oder Quittung) und der Garantiekarte mit dem
Namen des Produkts, der Seriennummer, dem Verkaufsdatum und dem Stempel der Verkaufsstelle durch den
Reklamierenden anerkannt
Um eine Garantiereparatur in Auftrag zu geben, füllen Sie bitte das Formular auf der Website www.tecweld.pl
unter der Rubrik SERVICE aus. Auf Grundlage Ihrer Meldung wird der Transport des Geräts zum Kundendienst
durch einen Kurierdienst in Auftrag gegeben. Geräte, die auf andere Weise auf Kosten der Firma TECWELD
versandt werden, werden nicht angenommen!
Der Schneidbrenner muss zusammen mit dem Plasmabrennerhalter geliefert werden. Reklamationen von
Geräten ohne Plasmabrennerhalter werden nicht berücksichtigt.
Das zur Reklamation eingesandte Gerät muss in der Originalverpackung verpackt und mit den Original-
Styroporformteilen gesichert sein. Die Firma TECWELD haftet nicht für Transportschäden am Schweißgerät.
Wenn Sie dieses Produkt entsorgen möchten, werfen Sie es nicht zusammen mit dem normalen Hausmüll
weg. Gemäß der in der Europäischen Union geltenden WEEE-Richtlinie (Richtlinie 2012/19/EU) müssen
gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte separat entsorgt werden.
In Polen ist es gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 11. September 2015 über Elektro- und
Elektronik-Altgeräte verboten, Altgeräte, die mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne
gekennzeichnet sind, zusammen mit anderen Abfällen zu entsorgen.
Benutzer, die dieses Produkt entsorgen möchten, sind verpflichtet, die Elektro- und Elektronikaltgeräte an einer Sammelstelle für
Altgeräte abzugeben. Sammelstellen werden unter anderem von Groß- und Einzelhändlern dieser Geräte sowie von
kommunalen Einrichtungen betrieben, die im Bereich der Abfallentsorgung tätig sind.
Die oben genannten gesetzlichen Verpflichtungen wurden eingeführt, um die Menge an Abfällen aus Elektro- und
Elektronikaltgeräten zu reduzieren und ein angemessenes Niveau der Sammlung, Verwertung und des Recyclings von
Altgeräten zu gewährleisten. Die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Pflichten ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn die
Altgeräte gefährliche Bestandteile enthalten, die besonders schädliche Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche
Gesundheit haben.
TECWELD Piotr Polak
41-943 Piekary Śląskie, ul. Szmaragdowa 21/3/6
.
Niederlassung:
41-909 Bytom ul. Krzyżowa 1G
Tel. +48 32 386 94 28
E-Mail:info@tecweld.pl , www.tecweld.pl
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