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Verpflichtung Des Betreibers; Verpflichtung Des Bedieners; Organisatorische Maßnahmen; Informelle Sicherheitsmaßnahmen - WIDOS 5500 CNC 3.0 Originalbetriebsanleitung

Heizelement-stumpfschweißmaschine mit cnc-steuereinheit
Inhaltsverzeichnis

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Sicherheitsvorschriften

2.2. Verpflichtung des Betreibers

Der Betreiber verpflichtet sich, nur Personen an der Maschine arbeiten zu lassen, die
• mit den grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung vertraut
und in die Handhabung der Maschine eingewiesen sind, sowie
• das Sicherheitskapitel und die Warnhinweise in dieser Betriebsanleitung gelesen, ver-
standen und durch ihre Unterschrift bestätigt haben.
Das sicherheitsbewusste Arbeiten des Personals ist in regelmäßigen Abständen zu
überprüfen.

2.3. Verpflichtung des Bedieners

Alle Personen, die mit Arbeiten an der Maschine beauftragt sind, verpflichten sich vor
Arbeitsbeginn:
• die grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zu beachten.
• Das Sicherheitskapitel und die Warnhinweise in dieser Betriebsanleitung zu lesen und
durch ihre Unterschrift zu bestätigen, dass sie diese verstanden haben.
• Sich vor dem Gebrauch der Maschine über deren Funktionsweise zu informieren.
2.4. Organisatorische Maßnahmen
• Die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen sind vom Betreiber bereitzustellen.
• Alle vorhandenen Sicherheitseinrichtungen sind regelmäßig zu überprüfen.
2.5. Informelle Sicherheitsmaßnahmen
• Die Betriebsanleitung ist ständig am Einsatzort der Maschine aufzubewahren. Sie muss für
das Bedienpersonal jederzeit und ohne großen Aufwand einsehbar sein.
• Ergänzend zur Betriebsanleitung sind die allgemeingültigen sowie die örtlichen Regelungen
zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz bereitzustellen und zu beachten.
• Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Maschine sind in lesbarem Zustand zu
halten.
• Bei jedem Besitzerwechsel oder bei leihweiser Überlassung an andere Personen ist die
Betriebsanleitung mitzugeben und auf deren Wichtigkeit hinzuweisen.

2.6. Anweisung an das Personal

• Die Zuständigkeiten des Personals sind klar festzulegen in Bezug auf Transport, Auf- und
Abbau, Inbetriebnahme, Einstellen und Rüsten, Betrieb, Wartung und Inspektion,
Instandsetzung und Demontage.
• Nur geschultes und eingewiesenes Personal darf an der Maschine arbeiten.
• Anzulernendes Personal darf nur unter Aufsicht einer erfahrenen Person an der Maschine
arbeiten.
19.09.2011
Betriebsanleitung WIDOS 5500 CNC 3.0
Kapitel 2
Seite 13 von 78
Kunststoffschweißtechnik

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