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Haftung; Anwendbares Recht; Beendigung - Gira Rf Multi 5115 00 Produktdokumentation

Stellantrieb für knx
Inhaltsverzeichnis

14.8. Haftung

Die Haftung des Lizenzgebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist für leichte Fahrlässigkeit ausge-
schlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche, die auf einer Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten durch die verletzende Partei beruhen; wesentliche Vertragspflichten
sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen
und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Der Haftungsausschluss gilt
ferner nicht für Schäden aufgrund einer Verletzung des Körpers, des Lebens und der Gesundheit
sowie für durch den Lizenzgeber übernommene Garantien (Garantiehaftung). Unberührt von dem Haf-
tungsausschluss bleiben auch Ansprüche des Lizenznehmers, die auf den gesetzlichen Vorschriften
zur Produkthaftung beruhen.
In Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei grober Fahrlässigkeit
einfacher Erfüllungsgehilfen ist der Anspruch auf Schadenersatz auf den Ersatz des bei Vertrags-
schluss vorhersehbaren, typischen Schadens und der Höhe nach auf den Produktkaufpreis
beschränkt.
Soweit die Haftung des Lizenzgebers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die per-
sönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des
Lizenzgebers.

14.9. Anwendbares Recht

(1)
Auf diesen Vertrag findet das deutsche Recht Anwendung, unter ausdrücklichem Ausschluss
des Kollisionsrechts. Die Anwendung des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf
beweglicher Sachen und des Einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von Verträgen über den inter-
nationalen Kauf beweglicher Sachen - beide vom 17. Juli 1973 - und des Übereinkommens der Ver-
einten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) vom 11. April 1980 ist aus-
geschlossen. Ist der Nutzer Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, bleiben zwingende gesetzliche
Verbraucherschutzvorschriften nach dem Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhn-
lichen Aufenthalt hat, unberührt.
(2)
Gerichtsstand für alle aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag bestehenden Ansprüche
ist das für den Sitz des Auftraggebers örtlich zuständige Gericht. Das gilt nicht, wenn der Lizenzneh-
mer kein Kaufmann, keine juristische Person des öffentlichen Rechts und kein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist oder sofern er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutsch-
land hat. Darüber hinaus ist jede Partei berechtigt, den anderen an dessen Wohn- oder Geschäftssitz
zu verklagen. Das Recht der Parteien, im Eilfall die hierfür zuständigen Gerichte anzurufen, bleibt
unberührt.

14.10. Beendigung

Dieser Vertrag und die darin gewährten Rechte enden, wenn der Lizenznehmer eine oder mehrere
Bestimmungen dieses Vertrages nicht erfüllt oder diesen Vertrag mindestens in Textform kündigt. Die
übergebene Gira RF Multi Stellantrieb für KNX Software und die Dokumentation (die in gedruckter
Form oder aber auch als Onlinehilfe bzw. Onlinedokumentation zur Verfügung gestellt wird) ein-
schließlich aller Kopien sind in diesem Falle unverzüglich und unaufgefordert vollständig zurückzuge-
ben. Ein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Preises ist in diesem Falle ausgeschlossen.
Mit Beendigung des Vertrages erlischt die Lizenz zur Nutzung der Gira RF Multi Stellantrieb für KNX
Software. Das Produkt Gira RF Multi Stellantrieb für KNX muss in diesem Fall außer Betrieb genom-
men werden. Eine weitere Nutzung des Gira RF Multi Stellantrieb für KNX ohne Lizenz ist ausge-
schlossen.
Die Inbetriebnahme-Software und die Visualisierungs-Software müssen deinstalliert und alle Kopien
vernichtet oder an den Lizenzgeber zurückgegeben werden.
Best.-Nr. 5115 00
Lizenzvertrag Gira RF Multi Stellantrieb für KNX
Seite 74
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