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Allgemeine Hinweise - allpax 10008006 Bedienungsanleitung

Wasserfilter mit ozon-funktion

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1.3 Konventionen der Hinweise
Inhaltsverzeichnis
In der vorliegenden Bedienungsanleitung werden folgende Warnhinweise ver-
wendet.
Allgemeine Hinweise
Garantie
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GEFAHR
kennzeichnet eine Gefahr, die Tod oder schwere Verletzung zur Folge
Sicherheitshinweise
haben wird, wenn sie nicht vermieden wird.
Vorsichtsmaßnahmen
Problembehandlung
Bedienung
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WARNUNG kennzeichnet eine Gefahr, die eine schwere Verletzung zur Folge ha-
ben kann, wenn sie nicht vermieden wird.
Technische Daten
Entsorgungshinweise
VORSICHT kennzeichnet eine Gefahr, die leichte oder mittlere Verletzung oder
Allgemeine Hinweise
Sachschaden zur Folge haben kann, wenn sie nicht vermieden wird.
Diese Bedienungsanleitung gilt für das Wasserfilter mit Ozonfunktion und wurde
äußerst sorgfältig erarbeitet. ALLPAX übernimmt keine Haftung für eventuelle
Fehler in dieser Anleitung und/oder falsche Auslegung dieser Bedienungsan-
HINWEIS kennzeichnet Hinweise und Tipps, die z.B. dem besonders wirtschaftli-
leitung. ALLPAX haftet nicht für Schäden und/oder Probleme, die durch Ver-
chen und umweltschonenden Betrieb dienen.
wendung von Teilen entstehen, die nicht von ALLPAX geliefert wurden. ALLPAX
behält sich das Recht zur Änderung von Spezifikationen und/oder Teilen ohne
vorherige Ankündigung vor. Alle Rechte vorbehalten.
Haftung
1. Wir schließen jedwede Haftung aus, sofern diese nicht vom Gesetz vorge-
schrieben ist.
2. Unsere Haftung liegt in keinem Fall über dem Gesamtbetrag für den entspre-
chenden Auftrag.
3. Mit Ausnahme der allgemein geltenden gesetzlichen Bestimmungen über die
öffentliche Ordnung und Rechtschaffenheit sind wir nicht verpflichtet zur Er-
stattung von Schadenersatz, egal welche Art von Schaden vorliegt, ob direkt
oder indirekt, darunter Geschäftsschaden, an Mobilien oder Immobilien, wei-
terhin Personenschaden sowohl bei der Gegenpartei als auch bei Dritten.
4. In jedem Fall haften wir nicht für Schäden, die durch die Verwendung des ge-
lieferten Materials oder durch die Nichteignung dieses Materials für den Ver-
wendungszweck, zu dem es die Gegenpartei erworben hat, entstanden sind.
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