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MOLL Batterien OPzV.solar Gebrauchsanweisung Seite 3

Verschlossene stationäre bleibatterien

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Bereitschaftsparallelbetrieb (Stand-by) und dem Pufferbetrieb
darf der Effektivwert des überlagerten Wechselstromes 5 A/100
Ah C
nicht überschreiten.
10
f)
Ladung aus alternativer Stromversorgung
Alternative Stromquellen sind nicht immer im Stande, den
notwendigen Laststrom zu liefern. Die Last am Verbraucher
übersteigt dann den Nennstrom des Ladegerätes. In dieser Zeit
versorgt die Batterie die Verbraucher mit Strom und wird
aufgrund dessen nicht vollgeladen. Die Ladespannung ist daher
auf die Ladeerhaltungsspannung von bis zu 2,35 V/Zelle ±1 % x
Anzahl der Zellen einzustellen.
Bei normalen Entladungen von weniger als 0,4 x C
Ladespannung von 2,3 bis 2,35 V/Zelle zu wählen.
In Anlehnung an Abschnitt 3.3d sollte die Ladezeit mit solch
angehobenen Ladespannungen die Ladezeit von 72h nicht
überschreiten.
Folgt
darauf
Bereitschaftsparallelbetrieb umzustellen.
Während Bereitschaftsparallelbetrieb ohne zyklische Lasten
sollte 2,25 V/Zelle ±1 % geladen werden.
Nach Tiefentladungen oder nicht vollständiger Aufladung ist ein
Ausgleichsladen nach Abschnitt 3.3d erforderlich.
3.4 Sonderfälle
a)
Ladung einer neuen Batterie
2.3b) bei erhöhter Ladespannung von 2,33 bis 2,40 V/Zelle
durchgeführt werden. Ladezeiten:
IU
Min. 1 Tag
b)
Wiederaufladung
Nach
einer
Entladung
Betriebsspannung
aufgeladen
Wiederaufladung dauert mehrere Wochen. Zur Verkürzung der
Ladezeit kann die Wiederaufladung gemäß IUU-Charakteristik
(3.3a) mit erhöhter Spannung (2,33 bis 2,40 V/Zelle) x Zellenzahl
mit automatischem Umschaltpunkt zur Betriebsspannung (3.1a)
durchgeführt werden. Die Wiederaufladezeiten sind abhängig
vom Ladeverfahren und vom Ladestrom. In der Regel betragen
sie zwischen 12 und 24 Stunden bei Ladeströmen von 2xI10 bis
0,5xI10. Die Ladung mit IUI-Charakteristik wird empfohlen.
c)
Ausgleichsladung
Nach
Tiefentladungen
Wiederaufladungen sind Ausgleichsladungen erforderlich. Siehe
3.3d.
3.5 Batterietemperatur und temperaturabhängige
Ladespannungen
30 °C. Höhere Temperaturen verringern die Lebensdauer.
Niedrige Temperaturen begrenzen die verfügbare Kapazität.
Temperaturen im Bereich von 45 °C bis max. 55 °C sind nur für
kurze
Zeiten
akzeptabel.
Veränderung
der
Erhaltungsladespannung
Temperaturen im Monatsmittel von 10 °C bis 45 °C nicht
vorgenommen werden.
Die technischen Daten gelten für die Nenntemperatur von 20 °C.
Der empfohlene Temperaturbereich liegt zwischen 10 °C und
8. Technische Daten
OPzV.solar
C
Type
1h
Ah
Ue
[V/Zelle]
1.65
4OPzV.solar330
136
5OPzV.solar390
165
6OPzV.solar470
198
5OPzV.solar590
252
6OPzV.solar710
303
7OPzV.solar790
341
10
keine
Entladung,
IUI
Ca. 8 – 12 Std.
kann
die
Batterie
mit
werden
(siehe
3.1a).
und
nach
ungenügenden
Eine
temperaturabhängige
darf
C
C
C
C
10h
20h
72h
100h
Ah
Ah
Ah
Ah
1.80
1.80
1.80
1.80
239
262
315
329
286
314
378
394
344
378
453
473
444
496
573
587
532
596
688
705
597
666
763
785
3
Eine Reduzierung der Ladespannung bei Temperaturen über 20
°C
gefährdet
Temperaturen im Monatsmittel unter 10 °C sollte zur Verkürzung
der Ladezeit die Ladespannung angehoben werden (-0,003 V/K
x Zellenzahl).
4. Batteriewartung
Um Kriechströme mit der damit verbundenen Brandgefahr zu
vermeiden, sind die Batterien trocken und sauber zu halten. Die
Batterien dürfen nur mit klarem Wasser ohne Spülmittel und
nicht mit Lösungsmitteln gereinigt werden. Elektrostatische
Aufladungen sind zu vermeiden.
ist die
Alle 6 Monate sind zu messen und zu protokollieren:
Batteriespannung
die Spannung von einigen Pilotzellen/Blöcken
die Oberflächentemperatur von den Pilotzellen/Blöcken und
ist
auf
die Raumtemperatur
Alle 12 Monate:
Die Spannungen und die Oberflächentemperaturen aller
Zellen/Blöcke sind zu messen und zu protokollieren.
Die Verbinder, die Gestelle und die Funktionsweise der
Ventilation
Erhaltungsladespannung in einzelnen Zellen um mehr als
+0,2 V oder -0,1 V vom Mittelwert (siehe 3.3) abweichen
oder
sollte
Zellen/Blöcken mehr als 3 K voneinander abweichen, ist der
Kundendienst zu benachrichtigen.
5. Prüfungen
Die
Prüfungen
durchzuführen. Sonderprüfanweisungen, z.B. zum Nachweis der
der
Betriebssicherheit nach DIN VDE 0107 und DIN VDE 0108 sind
Die
zu beachten.
6. Lagerung und Außerbetriebnahme
Werden Bleibatterien für längere Zeit außer Betrieb genommen,
so sind sie vollgeladen in einem trockenen, frostfreien Raum
unterzubringen. Um Schäden zu vermeiden ist eine der beiden
Lademethoden anzuwenden:
a)
Ausgleichsladungen
Raumtemperatur oberhalb von 25°C, sind kürzere Intervalle
notwendig.
b)
Erhaltungsladung gemäß 3.3c.
7. Transport
Zellen/Batterien sind gegen Kurzschluss gesichert. Sie werden
nach
der
Gefahrgutverordnung Eisenbahn (GGVE) bzw. nach ADR nicht
als Gefahrgut behandelt, wenn sie nicht beschädigt sind, gegen
Rutschen, Umfallen oder Beschädigung gesichert sind und in
geeigneter Weise auf Paletten gestapelt sind (Anlage A, Kap.
3.3, Sondervorschrift 598). An den Versandstücken dürfen sich
bei
von außen keine gefährlichen Spuren von Säure befinden. Da
die Zellen/Batterien auch der GGVSEE bzw. dem IMDG-Code
S.8121 genügen, sind sie auch bei Seetransport kein Gefahrgut.
C
C
120h
240h
Ah
Ah
1.80
1.80
334
348
400
415
481
499
594
609
712
732
793
813
den
Vollladezustand
sind
zu
überprüfen.
die
Oberflächentemperatur
sind
entsprechend
alle
3
Gefahrgutverordnung
1)
2)
R
I
Länge
Breite
i
k
kA
mm
mm
1,200
1,70
105
0,960
2,15
126
0,800
2,57
147
0,710
2,88
126
0,600
3,46
147
0,510
4,04
168
der
Batterie.
bei
Sollte
die
zwischen
den
IEC
60896
-
21
Monate.
Liegt
die
Straße
(GGVS)
bzw.
Höhe
Gewicht
mm
kg
208
420
20,0
208
420
23,0
208
420
28,8
208
535
32,0
208
535
36,7
208
535
41,0

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