Uni-Geräte E. Mangelmann
Elektrotechnische Fabrik GmbH
Holtumsweg 13, 47652 Weeze, Germany
Betriebsanleitung
9.0 Garantie
Umfang und Zeitraum der Gewährleistung ist in der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Ausgabe der
„Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. Uni-Geräte E. Mangelmann Elektrotechnische Fabrik
GmbH" oder abweichend davon im Kaufvertrag selbst angegeben.
Wir leisten Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik und dem bestätigten Verwendungszweck
entsprechenden Fehlerfreiheit.
Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Nichtbeachtung dieser Betriebs- und
Montageanleitung, der Unfallverhütungsvorschriften, der Normen EN, DIN, VDE und anderen
Regelwerken entstehen, können keine Gewährleistungsansprüche bzw. Schadensersatzansprüche
geltend gemacht werden.
Schäden, die während des Betriebes oder durch vom Datenblatt oder anderen Vereinbarungen
abweichenden Einsatzbedingungen entstehen, unterliegen ebenso nicht der Gewährleistung.
Berechtigte Beanstandungen werden durch Nacharbeit von uns oder durch von uns beauftragte
Fachbetriebe beseitigt.
Über die
Gewährleistung hinausgehende
Ersatzlieferung besteht nicht.
Wartungsarbeiten, Einbau von Fremdteilen, Änderung der Konstruktion, sowie natürlicher Verschleiß
sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Etwaige Transportschäden sind nicht uns, sondern unverzüglich Ihrer zuständigen Güterabfertigung,
der Bahn oder dem Spediteur zu melden, da sonst Ersatzansprüche an diese Unternehmen verloren
gehen.
10.0 Erklärungen zu Regelwerken
Der Rat der Europäischen Union hat für den freien Warenverkehr innerhalb der Union gemeinsame
Richtlinien
bzw.
Gesundheitsschutz vorgeben. Mit der CE-Kennzeichnung wird bestätigt, dass Produkte den EU-
Richtlinien bzw. Verordnungen entsprechen, d.h. konform mit den einschlägigen, insbesondere
harmonisierten Normen sind. Für das Ventil (mechanischer Teil) kommen die Verordnung EU/2016/426
und Richtlinie 2014/68/EU in Betracht.
Hinweise zur Verordnung EU/2016/426 (Gasgeräte-Verordnung GAR):
Die Ventile wurden unter Beachtung der jeweils gültigen harmonisierten Normen entwickelt, gefertigt
und geprüft und erfüllen die einschlägigen Anforderungen der Verordnung EU/2016/426. Dieses wurde,
soweit nicht separat ausgewiesen, durch eine Baumusterprüfung bestätigt.
Hinweise zur Richtlinie 2014/68/EU (Druckgeräterichtlinie, DGRL):
Dem Hersteller UNI-Geräte E. Mangelmann Elektrotechnische Fabrik GmbH wurde bestätigt, dass die
Qualitätssicherung in der Designlenkung, Herstellung und Endabnahme den Anforderungen aus
2014/68/EU, Artikel 14, Modul H erfüllt werden. Die Ventile entsprechen den grundlegenden
Anforderungen der Richtlinie 2014/68/EU. Ventile nach Artikel 1 Absatz 2,f,v oder nach Artikel 4 Absatz
3 dürfen nicht die CE Kennzeichnung nach Artikel 18 tragen.
Hinweis zu Richtlinie 2014/34/EU (Explosionsschutzrichtlinie ATEX):
Das Produkt fällt nicht unter die Richtlinie 2014/34/EU, da bei den in der Praxis auftretenden
Belastungen auch im anzunehmenden Fehlerfall keine wirksame Zündquelle auftritt. Dieses gilt auch
für federbelastete Komponenten im mediumführenden Raum. Bei elektrischen Antrieben, Sensoren
oder anderen elektrischen Komponenten ist der Einsatz nach 2014/34/EU gesondert zu prüfen.
Seite 14
220.100.021-28
Verordnungen
erlassen,
+49 (0) 2837/9134-0
Ansprüche sind
ausgeschlossen.
die
Mindestanforderungen
info@uni-geraete.com
Anspruch
auf
für
Sicherheit
und
www.uni-geraete.com