Notiz
Leitfaden zur HF-Energiebelastung und Produktsicherheit für Funkgeräte
Benutzeranweisungen sollten dem Gerät beiliegen, wenn sie an andere Benutzer weitergegeben werden.
Unbefugte Änderungen und Anpassungen
Änderungen oder Modifikationen, die nicht ausdrücklich von der für die Einhaltung verantwortlichen Partei
genehmigt wurden, können zum Erlöschen der dem Benutzer von den Funkverwaltungsabteilungen der
örtlichen Regierung erteilten Berechtigung zum Betrieb dieses Funkgeräts führen und sollten nicht
vorgenommen werden. Um die entsprechenden Anforderungen zu erfüllen, sollten Sendereinstellungen nur
von oder unter der Aufsicht einer Person vorgenommen werden, die von einer Organisation, die den Benutzer
dieser Dienste vertritt, als technisch qualifiziert für die Durchführung von Senderwartungen und -reparaturen
im privaten Landmobil- und Festnetzdienst zertifiziert ist Dienstleistungen. Der Austausch jeglicher
Senderkomponenten (Quarz, Halbleiter usw.), die nicht von der Gerätegenehmigung der örtlichen
Funkverwaltungsabteilung für dieses Funkgerät genehmigt wurden, könnte gegen die Regeln verstoßen.
Radiolizenz
Die Regierungen behalten die Klassifizierung der Funkgeräte bei. Funkgeräte werden nur auf autorisierten
Funkfrequenzen betrieben, die von den örtlichen Funkverwaltungsbehörden (z. B. FCC, ISED, OFCOM, ANFR,
BFTK, Bundesnetzagentur usw.) reguliert werden. Für die detaillierte Klassifizierung und Nutzung Ihrer
Funkgeräte wenden Sie sich bitte an die örtlichen Funkverwaltungsämter. Die Verwendung dieses Radios
außerhalb des Landes, in dem es vertrieben werden soll, unterliegt staatlichen Vorschriften und ist
möglicherweise verboten.
FCC-Anforderungen
•Dieses Gerät entspricht Teil 15 der FCC-Bestimmungen. Der Betrieb erfolgt unter der Voraussetzung, dass
dieses Gerät keine schädlichen Störungen verursacht. (Es gelten lizenzierte Radios);
Hinweis: Dieses Gerät wurde getestet und entspricht den Grenzwerten für ein digitales Gerät der Klasse A.
Diese Grenzwerte sollen einen angemessenen Schutz vor schädlichen Störungen bieten, wenn das Gerät in
einer kommerziellen Umgebung betrieben wird. Dieses Gerät erzeugt und verwendet Hochfrequenzenergie
und kann diese ausstrahlen. Wenn es nicht gemäß der Bedienungsanleitung installiert und verwendet wird,
kann es schädliche Störungen der Funkkommunikation verursachen. Der Betrieb dieses Geräts in einem
Wohngebiet verursacht wahrscheinlich schädliche Störungen. In diesem Fall muss der Benutzer die Störungen
auf eigene Kosten beheben.
CE-Anforderungen:
•(Einfache EU-Konformitätserklärung) Shenzhen Retevis Technology Co., Ltd. erklärt, dass der Funkgerätet-
yp den grundlegenden Anforderungen und anderen relevanten Bestimmungen der RED-Richtlinie
2014/53/EU und der ROHS-Richtlinie 2011/65/EU entspricht die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU; Der
vollständige Text der EU-Konformitätserklärung ist unter folgender Internetadresse verfügbar: www.rete-
vis.com.
•Einschränkungen bei der Inbetriebnahme
Dieses Produkt kann in folgenden Ländern und Regionen verwendet werden, darunter: Belgien (BE),
Bulgarien (BG), Tschechische Republik (CZ), Dänemark (DK), Deutschland (DE), Estland (EE), Irland (IE),
Griechenland (EL), Spanien (ES), Frankreich (FR), Kroatien (HR), Italien (IT), Zypern (CY), Lettland (LV), Litauen
(LT), Luxemburg (LU), Ungarn (HU), Malta (MT), Niederlande (NL), Österreich (AT), Polen (PL), Portugal (PT),
Rumänien (RO), Slowenien (SI), Slowakei (SK), Finnland (FI), Schweden (SE) und Vereinigte Staaten Königreich
(UK).
Das vorgesehene Einsatzland entnehmen Sie bitte der Verpackung.
•Dieses Funkgerät enthält Frequenzbänder, für deren Betrieb Genehmigungsverfahren erforderlich sind.
Bitte stellen Sie vor der Nutzung sicher, dass Sie im Besitz einer gültigen Funklizenz oder Funkererlaubnis
sind.
Entsorgung
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Ihrem Produkt, Ihrer Broschüre oder Ihrer
Verpackung erinnert Sie daran, dass alle elektrischen und elektronischen Produkte, Batterien
oder Akkumulatoren am Ende ihrer Lebensdauer an den dafür vorgesehenen Sammelstellen
abgegeben werden müssen. Entsorgen Sie diese Produkte nicht im unsortierten Siedlungsabfall.
Entsorgen Sie sie gemäß den in Ihrer Region geltenden Gesetzen und Vorschriften
(1) Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind,
im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die
Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung
zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.
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