Montage-
Betriebsanleitung
1. Beschreibung
Rapido-Gas-Spezialheizkessel w erden als Wärmeerzeuger
für Warmwasser-Zentralheizungen
zum Betrieb von Neuanlagen ebenso wie zur Modernisie-
rung bestehenderHeizungsanlagen in Mehrfamilienhäusern
sowie in gewerblichen
Betrieben.
Die atmosphärischen Brenner sind aus Edelstahl, ausge-
rüstet mit elektronischer
stufigem Gaskombinationsventilund Gasdruckwächter,
Gussgliederblock mit wassergekühlter Brennkammer,die
den gesamten Brennraum umschließt,Nachschaltheiz-
flächen mit dichter Benadelung zur Verbesserung des
Wärmeübergangs. Die Strömungssicherung ist angebaut
und liegt zum Teil unter der Verkleidung.
Das Schaltpult ist zweistufig und vorverdrahtet, mit Spe-
zialanschlußstecker
für witterungsabhängige
regelungrapidomatic@ K 2 OderK 2 S.
Der Brenner ist mit Düsen für Erdgas (H) ausgerüstet.
Beim GA 200 werden hohe Wirkungsgrade
fordert den rechnerischen Nachweis über die Eignung des
Schornsteins
nach den gültigen Normen (DIN 4705,
DIN 18160).
Gas- und wasserseitig
lassen sich die Kessel links Oder
rechts anschließen. Für den Heizungsanschluß
Flansche
NW 32 mitgeliefert.
2. Vorschriften
Nach TDR 509 in der letztgültigen Ausgabe sind wir ge-
halten, die Ersteller von Heizungsanlagen
tung der folgenden Vorschriften, Richtlinien, Normen und
Regeln bei der Errichtung, Ausrüstung
hinzuweisen:
TDR 702, 412
DIN 4751 Teil 1 und 2
DIN
4751
Teil
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Alle Vordrucke
im Zusammenhang
sind vom Carl Heymanns Verlag KG, Postfach 357,
5000
Köln
1 erhältlich.
Die Gasinstallation
ist nach den Bestimmungen
Regelwerkes Gas und den technischen
gungen (TAB) des Gas-Versorgungsunternehmens
und
die elektrische Ausrüstung der Anlage ist nach den VDE-
Bestimmungen
und den technischen
(TAB) des Elektrizitäts-versorgungsunternehmens
führen.
und
verwendet. Sie dienen
Zündung, NOx-reduziert, zwei-
Heizkreis-
erzielt, das er-
werden
auf die Beach-
und Einregulierung
mit Heizungsanlagen
des DVGW-
Anschlußbedin-
Anschlußbedingungen
GA 200
Gas-Spezial-
Guss-Heizkessel
Die Anforderungen an das Kesselwasser sind dem Ab-
schnitt
9 zu entnehmen.
Entsprechend der Dampfkesselverordnungbesteht für
Heißwassererzeuger
Anzeigepflicht für Anlagen mit einer Beheizungsleistung
je Einzelkessel<
Erlaubnispflicht
je Einzelkessel > 1 MW.
Eine Abnahmeprüfung
Anlagen nach DIN 4751 Teil 2 mit Kesseln, deren Wärme-
leistung zwischen 151 und 349 kW liegt Oder für Kessel,
für welche Erlaubnispflicht
Weiterhin
verweisen
DIN
4701
Heizungen; Regeln für die Berechnung des Wärmebedarfs
von Gebäuden
DIN
1988
Trinkwasser-Leitungsanlagen
DVGW-TRGI
1986
Technische
Regeln für Gas-Installationen
TRF
1988
auszu-
Technische
Regeln Flüssiggas
RAPIDO
E
der Gruppe II:
1 MW.
für Anlagen mit einer Beheizungsleistung
ist erforderlich
für geschlossene
besteht.
wir auf:
in Grundstücken
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